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Verlust für Kunden durch die Schneider-Insolvenz

Die Probleme mit dem sogenannten Wärme-Abo beschäftigt jetzt auch die Verbraucherzentrale.

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© Claudia Hübschmann

Von Peter Anderson

Meißen/Leipzig. Der Senior aus Nossen kann es immer noch nicht fassen. Mitte Februar hatte er bei der Schneider Mineralöl Meißen GmbH seinen Jahresvorrat an Heizöl geordert. Kurz vor Ende Februar traf der Brennstoff ein. Über das sogenannte Wärme-Abo war in den Monaten zuvor ein Guthaben von rund 2 000 Euro zusammengekommen. Vom Unternehmen hatte er eigenen Angaben zufolge die Auskunft erhalten, dass damit die Lieferung gedeckt sei. Umso erstaunter war der Senior, als ihm am ersten Märzwochenende eine Rechnung ins Haus flatterte, auf der auch gleich mit Inkasso gedroht wurde.

Das Problem mit dem Wärme-Abo beschäftigt mittlerweile auch die Verbraucherzentrale. Rechtsexperte Michael Hummel hat einen der Verträge analysiert. Er bezeichnet das Bezahl-Modell als „stark nachteilhaft“ für Verbraucher. Es werde eine Leistung teils im Voraus bezahlt, die letztlich nicht garantiert sei, so der Jurist. Bei der jetzt laufenden Insolvenz von Schneider Mineralöl komme dieser Nachteil voll zum Tragen.

Wärme-Abo-Kunden, die in den letzten Wochen Öl geliefert bekamen, sollten Hummel zufolge prüfen, ob dies noch vor der Insolvenz geschah. Unter Umständen gäbe es dann über die sogenannte Aufrechnung eine Chance, das Wärme-Abo-Guthaben zum Bezahlen zu nutzen. Um für die Zukunft weiteren Schaden zu vermeiden, verweist der Verbraucherschützer auf die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Dies sei – zumindest nach dem ihm vorliegenden Vertrag und den Geschäftsbedingungen – immer zum Ende der Jahresfrist möglich. Pauschal lasse sich allerdings nur schwer etwas raten. Hummel empfiehlt den Betroffenen, sich an die Verbraucherschutzzentrale zu wenden. Die unterhält beispielsweise ein Büro in Meißen.

Wer seinen Vertrag kündigt, um weitere Ratenzahlungen zu vermeiden, behalte trotzdem seinen Anspruch auf das im Wärme-Abo angesparte Guthaben, so Hummel. Dieser Anspruch werde automatisch berücksichtigt. Der Insolvenzverwalter sei verpflichtet, sämtliche Gläubiger anzuschreiben. Das könne jedoch auch noch etwas dauern.

Verbraucherschutzzentrale in Meißen: 03521 4766770