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Vergewaltigungsprozess endet mit Teilfreispruch

Ein 21-Jähriger soll sich in Dresden an seiner Betreuerin vergangen haben. In dem Verfahren kam das Gericht zu einem anderen Ergebnis.

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© Rene Meinig.

Von Alexander Schneider

Dresden. Einen Monat verhandelte das Amtsgericht Dresden gegen einen 21-jährigen Angeklagten. In dem nichtöffentlichen Verfahren wurden drei Anklagen gegen den Flüchtling aus Syrien verlesen. Es ging unter anderem um Drogengeschichten, Diebstähle, Autoaufbrüche – und eine mutmaßliche Vergewaltigung Ende November 2017. Seit dieser letzten Tat saß der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Die Geschädigte, eine 44-jährige Sozialarbeiterin hatte ihren damals 20-jährigen Klienten unmittelbar nach dem sexuellen Übergriff in dessen Wohnung in Dresden-Gorbitz angezeigt. Am Mittwochnachmittag nun das überraschende Urteil: Der junge Mann wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Das Jugendschöffengericht verurteilte den Syrer wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in zwei Fällen, Diebstahls in zehn Fällen und wegen Schwarzfahrens in zwei weiteren Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die es zur Bewährung aussetzte. Weitere Vorwürfe wurden eingestellt.

Staatsanwalt Steve Schulze-Reinhold, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, erklärte die überraschende Entscheidung damit, dass dem Angeklagten kein Tatvorsatz nachzuweisen sei. Daher habe auch die Staatsanwaltschaft für den Vorwurf der Vergewaltigung Freispruch beantragt. Mehr Angaben machte der Behördensprecher mit Verweis auf das nichtöffentliche Jugendverfahren nicht.

Polizeibericht vom 5. April

Fußgänger kollidiert mit Tram

05.04.2018, 09.35 Uhr / Dresden-Seevorstadt

Am Donnerstagmorgen hat sich ein junger Mann beim Zusammenstoß mit einer Straßenbahn der Linie 3 an der St.Petersburger Straße schwer verletz. Der 24-jährige wollte in Höhe der Haltestelle Walpurgisstraße die begrünten Gleise überqueren und übersah dabei offenbar die herannahenden Straßenbahn. Der 24-Jährige erlitt schwere Verletzungen und kam in ein Krankenhaus. Der Dresdner Verkehrsunfalldienst hat die Ermittlungen aufgenommen.

Einbruch in Café

04.04.2018, 01.00 Uhr bis 07.30 Uhr / Dresden-Wilsdruffer Vorstadt

Am Mittwochmorgen hebelten Einbrecher die Terrassentür eines Cafés am Wettiner Platz auf und durchsuchten die Räume. In der Folge stahlen sie mehrere Flaschen Wein, einen Humidor sowie einige Schlüssel. Der Wert des Diebesgutes summiert sich auf rund 700 Euro. Der entstandene Sachschaden beträgt etwa 600 Euro.

Musikanlagen und Alkohol gestohlen

03.04.2018, 21 Uhr bis 04.04.2018, 07.50 Uhr / Dresden-Johannstadt

In der Nacht zum Mittwoch drangen Einbrecher in einen Kulturtreff an der Elisenstraße ein. Sie stahlen zwei Musikanlagen und aus einem Lagerraum verschiedene Spirituosen. Der Wert des Diebesgutes beläuft sich auf rund 550 Euro. Der entstandene Sachschaden beträgt etwa 100 Euro.

VW Touran gestohlen

04.04.2018, 07.45 Uhr festgestellt / Dresden-Loschwitz

Autodiebe haben einen schwarzen VW Touran vom Körnerweg gestohlen. Der Wert des zehn Jahre alten Wagens wurde mit rund 5000 Euro angegeben. (szo)

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Richter Markus Vogel, der Vorsitzende des Schöffengerichts, hatte die Öffentlichkeit bereits vor Verlesung der Anklageschriften ausgeschlossen. Er begründete die Entscheidung vor allem mit dem Schutz der Privatsphäre der Geschädigten, doch auch der Angeklagte, der von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachtet wurde, habe ein Recht auf den Schutz seiner Persönlichkeit.

Um die subjektive Seite einer Tat in einem Prozess zu beleuchten, muss das Gericht zuvor von der objektiven Tat – hier: der Vergewaltigung – überzeugt sein. Erst dann geht es um die Schuld eines Angeklagten. Verteidigerin Ina Becherer verwies auf die Nichtöffentlichkeit der Verhandlung: „Es gilt aber immer: Der Täter muss erkennen, dass das Opfer das nicht will.“

Rechtsanwältin Gesa Israel, sie vertrat die Sozialarbeiterin als Nebenklägerin, sagte, sie sei von dem Freispruch nicht überzeugt. Jedoch werde sie das Urteil nun nicht anfechten. Für ihre Mandantin sei besonders schlimm, dass die Tat auch noch bekannt geworden sei.

Was genau passiert ist, als die Sozialarbeiterin den jungen Mann dienstlich in seiner Wohnung aufgesucht hatte, bleibt offen. Die Frau war im Auftrag der Jugendgerichtshilfe mit der Betreuung des straffällig gewordenen Syrers befasst. Seit der Tat debattieren Dresdner Betreuungsorganisationen, wie die Caritas, wie man den Schutz von Sozialarbeitern verbessern könnte. Das Problem ist, dass viel zu wenige Mitarbeiter zu viele Klienten haben und sie die auch zu Hause aufsuchen müssen. Spekuliert wurde am Rande des Prozesses auch über eine nicht-professionelle Nähe zwischen Sozialarbeitern und ihren Klienten.