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Urteil gegen Brandstifterin rechtskräftig

Der BGH hat die Revision verworfen. Die Polizei prüft, ob die in Folge eines Brandes Verstorbene als Opfer rechter Gewalt eingestuft wird.

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© Symbolbild/dpa

Döbeln/Dresden. Am 1. März 2017, bei der letzten von vier Brandstiftungen an der Albert-Schweitzer-Straße 23 und 24, hatten Feuerwehrleute eine Hausbewohnerin (85) leblos im verqualmten Treppenhaus gefunden. Sie verstarb später im Krankenhaus. Verantwortlich für die Brandserie ist Gisela B. Sie wurde im April vom Landgericht Chemnitz unter anderem wegen schwerer Brandstiftung und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge verurteilt. Die 70-jährige Rentnerin muss für neun Jahre in Haft. Denn die Revision der Verteidigung wurde vom Bundesgerichtshof inzwischen verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das Motiv der Brandstifterin war Ausländerhass. Das wurde erst zur Hauptverhandlung deutlich.

Bisher wurde die 85-Jährige noch nicht als Opfer rechter Gewalt anerkannt. Die Leipziger Linken-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel fordert eine entsprechende Einstufung. „Eine solche macht den Tod dieser Frau nicht ungeschehen. Aber es ist wichtig, dass der Fall in die Statistik aufgenommen wird, auch wenn die 85-Jährige selbst nicht Ziel der Brandserie war, sondern der Iraner Mehdi G.“, sagte Juliane Nagel gegenüber dem DA. Denn die Statistik sei ein Abbild, was in der Gesellschaft passiert. „Wird die 85-Jährige als ein Opfer rechter Gewalt anerkannt, ist das ein Eingeständnis der Behörden, die bisher nicht in diese Richtung ermittelt haben“, so Nagel. Es soll auch abschreckend wirken und zeigen, dass rechte Gewalt schwer bestraft werde.

„Die schriftliche Begründung des Urteils liegt der Polizeidirektion Chemnitz seit Mittwoch vor. Sie wird die Urteilsbegründung unverzüglich prüfen und die gegebenenfalls erforderliche Erfassung im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität ans Landeskriminalamt und von dort ans Bundeskriminalamt veranlassen“, so Alexander Bertram vom Sächsischen Innenministerium. (DA/je/eg)