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Ungebetene Gäste im Glascontainer

Ein Hornissenvolk hat sich in einem Behälter eingenistet. Naturschützer und Behörden erklären, was zu tun ist.

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© Dietmar Thomas

Von Eric Mittmann

Hartha. Es war einer dieser besonderen Einsätze, zu dem die Freiwillige Feuerwehr Hartha gerufen wurde: In einem Glascontainer in der Straße des Friedens hatte sich ein Hornissenvolk eingenistet. „Wir haben den Bereich abgesperrt und ein Hinweisschild aufgestellt“, erklärte Wehrleiter René Greif. „Die Tiere stehen unter Naturschutz, dann muss es eben erst einmal miteinander gehen.“

Zudem informierten die Kameraden die Entsorgungsgesellschaft Döbeln (EGD), die den Container daraufhin austauschte. „Im Moment steht der Behälter etwas abseits auf unserem Behältersammelplatz. Wir hegen die Hoffnung, dass sich die Hornissen zurückziehen und den Behälter verlassen“, sagte Joachim Beyer, Geschäftsführer der EGD. Eine kluge Entscheidung, wie der Naturschutzbeauftragte Siegfried Reimer findet. „Hornissen besetzen normalerweise Baumhöhlen oder Nistkästen. Wenn wir sie dort vorfanden, haben wir sie meist in Ruhe gelassen.“ Statt das Nest bewusst zu leeren, empfiehlt Reimer, es lieber stehen zu lassen und zu beobachten, denn: „Hornissen sind eigentlich harmlose Großinsekten. Wenn sie zustechen, ist das Gift ganz schön heftig. Aber in der Regel verteidigen sie sich nur, wenn sie angegriffen werden.“

Darüber hinaus existiert ein Hornissenvolk nur ein Jahr. Im Frühjahr beginnen die Tiere mit dem Nestbau, dessen Höhepunkt im Sommer erreicht ist. Bis zu 1 000 Hornissen können dann zu einem Volk gehören, je nachdem, wie es sich ausbreiten kann. Sobald die Temperaturen sinken, sterben die Arbeitstiere und das Nest löst sich auf. „Es überwintern nur die sieben neuen Königinnen, welche kurz vor Absterben des Staates noch aufgezogen werden. Die Überwinterung der Königinnen erfolgt dabei außerhalb des Nestes“, erklärte Cornelia Kluge, Pressereferentin des Landratsamtes Mittelsachsen. „Was mich wundert ist, dass das Nest erst jetzt entdeckt wurde. Die Tiere beginnen bereits im April oder Mai mit dem Bau“, ergänzte Reimer.

Eine Wiederbesiedelung des gleichen Nestes im Folgejahr könne Kluge zufolge ausgeschlossen werden, da die Tiere eine eigene Seuchenhygiene betreiben. Auch sie empfiehlt deshalb, das Nest in Ruhe zu lassen. „Hornissen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Es ist verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“

Um das Nest umzusetzen, müsse zunächst eine Befreiung vom Gesetz durch die zuständige Naturschutzbehörde, in diesem Fall der Landkreis Mittelsachsen, gewährt werden. Darüber hinaus sei eine besondere Sachkenntnis des Ausführenden nötig. Dieser werde durch die untere Naturschutzbehörde vorgegeben. „Ein Umsetzen des Staates setzt voraus, dass das gesamte Nest und alle Einzeltiere erfasst werden können“, so die Pressereferentin. Zudem müsse sichergestellt werden, dass der Staat am Ausweichort ohne Konflikte überleben kann. Es muss also unter anderem genug Nahrung vorhanden sein. „In vergleichbaren Fällen wurde der Container abgesperrt, ein Warnhinweis angebracht und ein Ersatzcontainer in ausreichendem Sicherheitsabstand aufgestellt“, so Cornelia Kluge. Die Pressereferentin empfiehlt, sich vor Einleitung diverser Maßnahmen mit der Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen.