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Trunkenheit im Paddelboot

Ein ausgelassener Tag auf der Elbe endete für feiernde Wissenschaftler vor dem Dresdner Schifffahrtsgericht.

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© Symbolfoto:Sebastian Kahnert/dpa

Von Alexander Schneider

Höchst selten ruft Bußgeldrichter Jochen Meißner am Amtsgericht Dresden Verfahren als Schifffahrtsgericht auf. Daraus könnte man etwa ableiten, dass es auf der Elbe nicht allzu oft zu Verstößen kommt. Oder aber, auch eine Variante, die Betroffenen sind einsichtig und akzeptieren ihre Knöllchen wiederspruchslos.

Nicht so eine 31-jährige Lebensmittelchemikerin aus Dresden. Die Naturwissenschaftlerin sollte ein Bußgeld über 400 Euro zahlen – wegen Trunkenheit im Paddelboot. Am 24. Juni vergangenen Jahres hatte es eine denkwürdige Konfrontation der Wasserpolizei mit vier ausgelassenen Doktoranden und einer Restauratorin auf der Elbe gegeben, der nun Richter Meißner bußgeldtechnisch buchstäblich auf den Grund gehen musste.

Den Uniformierten war das Paddelboot der Wissenschaftler in Höhe des Blauen Wunders aufgefallen. Weil einer in der Elbe schwamm, glaubten sie an einen Notfall und enterten das Paddelboot, um den Ertrinkenden zu retten. Doch zu retten gab es nichts, der 26-Jährige war putzmunter, jedoch, wie die meisten anderen, schön angetrunken. „Jeder war mal im Wasser“, sagte einer der Doktoranden aus dem Boot.

Als die Beamten nach dem Verantwortlichen fragten, meldete sich die 31-Jährige, die das Boot in Pirna gemietet hatte. Sie wurde nun auf das Polizeiboot gebeten – zur Alkoholkontrolle. Denn im Paddelboot kullerten zahlreiche Flaschen umher. So kam die junge Frau zu ihrem Bußgeld. Zweimal musste sie ins Röhrchen pusten, musste dann im Bikini sogar mit aufs Revier im Hafen, wo noch zwei weitere Male ihr Atem auf Alkohol getestet wurde – mehr als 1,1 Promille kamen zusammen.

Vor Gericht argumentierte die Betroffene nun, sie habe das Paddelboot zwar für 75 Euro gemietet, als „Fahrerin“, wenn man so wolle, habe sich die 27-jährige Restauratorin bereit erklärt, nüchtern zu bleiben. Kurz: Es habe eine Verantwortliche gegeben. Richter Meißner sprach die Frau nach zwei Verhandlungstagen und der Vernehmung zahlreicher Zeugen frei. In der Verhandlung kam heraus, dass die Doktoranden nach dem Paddelboot-Mietvertrag nicht einmal verpflichtet waren, einen „Bootsführer“ zu benennen. Darüber hinaus blieben Zweifel, ob die Polizisten die 31-Jährige ausreichend belehrt hatten.