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Trotz Verbot übernachten Boofer im Nationalpark

Die Ranger komplimentieren jeden Abend Leute aus dem Wald heraus. Hart durchgegriffen wird aber nicht. Noch nicht.

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© Dirk Zschiedrich

Von Gunnar Klehm

Sächsische Schweiz. Allabendlich ziehen jetzt Ranger durch den Nationalpark und müssen Boofer aus dem Wald verweisen. Das sind Leute, die auf Wanderungen unter Felsvorsprüngen oder in kleinen Höhlen im Elbsandstein übernachten. Das ist jedoch seit 20. Juli im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz untersagt. Aufgrund der trockenen Witterung besteht eine außerordentlich große Waldbrandgefahr. Zuletzt mussten die Feuerwehren zahlreiche Waldbrände bekämpfen, deren Entstehung häufig im Zusammenhang mit Freilandübernachtungen stand, heißt es vom Landratsamt.

Trotz der nächtlichen Sperrung des Waldes werden weiterhin Boofer angetroffen. „Die werden von unseren Mitarbeitern aufgefordert, den Wald unverzüglich zu verlassen“, erklärt Margitta Jendrzejewski von der Nationalparkverwaltung. Laut Verfügung des Landratsamtes können Forstschutzbeauftragte Platzverweise aussprechen. Das erfolge auf einer sehr sachlichen Weise und werde dann auch befolgt, wie es heißt. Auf die Feststellung der Personalien und ein mögliches Ordnungswidrigkeitsverfahren werde deshalb bisher verzichtet. „Sollten die Ranger jedoch offenes Feuer entdecken, sieht das anders aus“, erklärt Jendrzejewski. Besondere Vorkommnisse mit renitenten Boofern habe es noch nicht gegeben. Die Behörde hat inzwischen weitere Schilder angebracht, die auch auf Englisch und Tschechisch formuliert sind. Die Dienstpläne der Ranger wurden neu gestaltet, damit täglich so viele Boofen wie möglich abgelaufen werden können.

Auch im linkselbischen Gebiet, in dem der Forstbezirk Neustadt zuständig ist, gilt die nächtliche Waldsperrung. „Revierleiter, Förster und Naturwacht kontrollieren die bekannten Boofen und fahren täglich die Trekkinghütten am Forststeig ab“, erklärt Forstbezirksleiter Uwe Borrmann. Seit der Sperrung wurden in seinem Zuständigkeitsgebiet keine Boofer angetroffen. Die Trekkinghütten sind die einzige Ausnahme, wo sich Waldbesucher zwischen 21 und 6 Uhr aufhalten dürfen. Dort sind zwar extra Holzvorräte angelegt, für Lagerfeuer oder Kamin. Doch auch dort ist jetzt wegen der hohen Waldbrandgefahr jegliches Feuermachen verboten. „Darauf wird bei den täglichen Kontrollen ausdrücklich hingewiesen“, erklärt Borrmeister.

Brand im Hohwald

Außerhalb des Landschaftsschutzgebietes hat der Sachsenforst aber weiterhin seine Müh’ und Not mit Waldbesuchern. Am Dienstag kam es zu einem Waldbrand im Hohwald. Die Ursache für das Feuer zwischen Hohwaldklinik und Steinigtwolmsdorf war eine illegale Feuerstelle, die offenbar außer Kontrolle geraten ist. Darüber informierte Neustadts Gemeindewehrleiter Holger Heckmann. Zehn Quadratmeter Unterholz brannten, die aber schnell gelöscht werden konnten. Der Sachsenforst weist noch mal darauf hin, dass der Umgang mit offenem Feuer im Wald und in weniger als 100 Metern Entfernung zum Wald unabhängig von der jeweils geltenden Waldbrandgefahrenstufe ganzjährig verboten ist. „Damit sind Rauchen, Grillen, Lagerfeuer, Gasbrenner oder Ähnliches generell untersagt“, erklärt Kerstin Rödiger vom Forstbezirk Neustadt.

Ebenso ist das Befahren der Waldwege mit Motorfahrzeugen verboten. Leider hielten sich nicht alle daran. Der für den Hohwald zuständige Revierförster Mike Metka erlebt dies beinahe täglich. „In der Nähe des Steinbruchs standen Montagabend mitten im Wald acht Fahrzeuge und im Steinbruchgelände war ein Lagerfeuer entzündet“, erklärt Metka. Der Forstbezirk appelliert zudem an alle Autofahrer, die Waldeinfahrten freizuhalten und nur die ausgewiesenen Parkplätze zu nutzen.