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Teures Kfz-Kennzeichen

Ein 34-jähriger Mann aus Döbeln steht wegen Urkundenfälschung und einer weiteren Tat vor Gericht. Jetzt muss er zahlen.

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© André Braun/Archiv

Von Helene Krause

Döbeln. Ein 34-jähriger Mann soll zwischen dem 23. und dem 25. März 2018 an der Roßweiner Straße in Döbeln an seinem Opel falsche Kennzeichen angebracht haben. Das brachte ihn vors Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wurde ihm Urkundenfälschung.

Doch das ist noch nicht alles, weswegen er angeklagt ist. Am 23. März soll er mit einer Freundin mit dem Opel auf der Bahnhof- und der Rosa-Luxemburg-Straße in Döbeln unterwegs gewesen sein. Er war der Beifahrer. Die Freundin saß am Steuer. Er ließ sie fahren, obwohl er wusste, dass sie keinen Führerschein hatte. Das Paar geriet zufällig in eine Verkehrskontrolle. Das Vergehen wurde entdeckt.

Dass er an seinem Opel ein falsches Kennzeichen angebracht hat, gesteht der Angeklagte. „Das Auto stand vorm Haus“, sagt er. „Ich wollte nicht, dass es abgeschleppt wird.“ Am 25. März hätte er das Fahrzeug dann ordnungsgemäß angemeldet. Zur Tatzeit besaß der Beschuldigte, genau wie seine Freundin, keinen Führerschein. Der wurde ihm wegen einer Fahrt unter Alkohol entzogen.

Dass auch seiner Freundin der Führerschein entzogen wurde, will der Angeklagte nicht gewusst haben. „Ihre Post geht zur Wohnung ihrer Eltern in Freital“, schildert er. „Ich lese ihre Briefe nicht.“ Daraufhin stellt das Gericht das Verfahren in diesem Anklagepunkt ein. Die Freundin, die nicht als Zeugin erschienen ist, erhält ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro oder ersatzweise vier Tage Ordnungshaft.

Vor Gericht ist der Angeklagte nicht unbekannt. Sieben Einträge hat er im Bundeszentralregister, die meisten wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Richterin Karin Fahlberg verurteilt den Angeklagten wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro. Für die gleiche Strafe hatte auch Staatsanwalt Marcus Schori plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.