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Teures Holzverbrennen

Ein Mann aus Großweitzschen hat mehrfach Altholz verbrannt. Er erhielt einen Strafbefehl. Dagegen ging er in Einspruch.

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© Symbolbild/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Am 26. und am 29. März 2018 soll ein 37-jähriger Mann auf seinem Grundstück in einem Ortsteil von Großweitzschen in einer Feuerschale Altholz verbrannt haben. Das brachte ihm einen Strafbefehl ein. Er sollte 1400 Euro Geldbuße zahlen. Dagegen ging er in Einspruch. Der Fall kam vors Amtsgericht Döbeln.

Schon im Juni dieses Jahres musste sich der Angeklagte wegen gleicher Taten vorm Amtsgericht Döbeln verantworten. Er soll im August und September 2017 insgesamt 13 Mal Altholz auf seinem Grundstück verbrannt haben. Auch damals hatte er einen Strafbefehl erhalten und war in Einspruch gegangen. In der Verhandlung hatte ihm Richter Janko Ehrlich nahegelegt, den Einspruch zurückzuziehen, da es für ihn sonst teurer werden würde, als im Strafbefehl gefordert. Das tat der Beschuldigte auch. Dadurch kam er mit der Geldbuße von 1 300 Euro davon.

Das neuerliche Verbrennen des Holzes soll sich über mehrere Stunden hingezogen haben. Weil der Rauch seinen Nachbarn störte, zeigte der ihn beim Landratsamt Mittelsachsen an. Es kam zu dem Bußgeldbescheid. Zur Tat befragt, sagt der Angeklagte, dass er kein behandeltes Holz verbrannt habe. Die Aussage dementiert der Nachbar in der Zeugenbefragung. Anhand von Fotos, die er gemacht hat, schildert er, dass es Abbruchholz, Balken, Schalbretter, Dachlatten und anderes gewesen sei. „Das Holz wurde Ende Februar in einem großen Container angeliefert“, so der Zeuge. Für die neuerlichen Taten verurteilt Richter Janko Ehrlich den Angeklagten wegen des unerlaubten Verbrennens von Altholz und der vorsätzlichen Beseitigung von Abfällen zu einer Geldstrafe von 1 000 Euro, pro Tat 500 Euro. „Es lässt sich nicht nachweisen, dass sie behandeltes Holz in der Feuerschale verbrannt haben“, sagt Richter Ehrlich in der Urteilsbegründung. „Allerdings haben Sie vorsätzlich gehandelt.“