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Teurer Schwarzbau

Ein Mann aus Grimma soll an der Talsperre schwarz gebaut haben. Gegen den Bußgeldbescheid ging er in Einspruch.

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© Jens Wolf/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Im September wurde der Fall schon einmal vorm Amtsgericht Döbeln verhandelt. Weil in dem Prozess keine Zeugen des Bauamtes aussagen durften, gab es einen weiteren Verhandlungstermin. Angeklagt war ein 57-jähriger Mann aus Grimma. Er soll Ende 2016 in der Weilbergsiedlung an der Talsperre Kriebstein begonnen haben, einen Erweiterungsbau an seinem Bungalow zu errichten. Dafür hatte er keine Genehmigung. Das Bauamt kam dahinter und schickte ihm einen Bußgeldbescheid über 600 Euro. Dagegen ging er in Einspruch (DA berichtete).

Das Gebiet, in dem der Bungalow des Angeklagten steht, befindet sich in einem Wochenendbereich. Zum Tatvorwurf sagte der Beschuldigte, der selbst ein Bauplanungsbüro betreibt, dass er für eine Terrassenüberdachung laut Sächsischer Bauordnung keine Genehmigung brauche. „Terrassenüberdachungen bis 30 und Gebäude bis 10 Quadratmeter bebaute Fläche und Konstruktionsteile, die durch eindringende Nässe nicht mehr tragfähig sind und erneuert werden müssen, sind nach Bauordnung genehmigungsfrei. Außerdem habe ich nicht gewusst, dass die Bungalowsiedlung im Außenbereich liegt. Das hat weder im Schreiben vom Amt noch vom Gericht gestanden.“ Dem hält eine Mitarbeiterin der Gemeinde Kriebstein entgegen, dass er beim Bauamt hätte nachfragen können. Außerdem hätte er nicht nur eine Terrassenüberdachung gebaut, sondern auch einen Schuppen. Weil dieser indes abgerissen ist, verhängte das Amt eine Geldbuße im unteren Bereich. Mehrere zehntausend Euro wären möglich gewesen. Richter Janko Ehrlich verurteilte den Beschuldigten zu einer Strafe in Höhe von 600 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.