Merken

Teure Unterschriften

Wegen Subventionsbetrugs standen zwei Ex-Manager der Woba vor dem Dresdner Amtsgericht. Das Verfahrenwurde nun gegen Geldauflagen eingestellt.

Teilen
Folgen

Von Alexander Schneider

Jeder Dresdner weiß, dass die markanten Plattenbauten in der Hauptstraße und der Albertstraße nicht vor 1960 erbaut wurden. Sie entstanden Jahrzehnte später, flankiert von reichlich Polit-Klamauk. Warum ausgerechnet die Woba als Eigentümerin ihre betonierten Wohnzeilen derart altern ließ, war nun Gegenstand eines Prozesses am Amtsgericht Dresden.

Zwei damalige Woba-Manager, der frühere Dresdner Baubürgermeister Reinhard Keller (67, Rentner) und Reiner Kuklinski (61) aus Karlsruhe, mussten sich wegen Subventionsbetrugs verantworten. Laut Anklage hatten sie 2005 zwei Förderanträge unterzeichnet, die dazu führten, dass das Finanzamt dem kommunalen Wohnungsunternehmen mehr als 700.000 Euro zu viel auszahlte. In den wohl unübersichtlichen Anträgen auf erhöhte Investitionszulagen machte die Woba für die Jahre 2003 und 2004 sogar rund 1,8Millionen Euro geltend. Das Geld hätte es jedoch nur für Objekte gegeben, die vor 1960 errichtet wurden. Der Fehler fiel dem Finanzamt erst Jahre später bei einer Betriebsprüfung auf.

Chef redet um den heißen Brei

Die Angeklagten räumten ein, die Anträge unterzeichnet, aber nicht genauer geprüft zu haben. Sie hätten auf die Sachkunde der Controlling-Abteilung vertraut, wo die Anträge vorbereitet wurden. Der Umstand mit der Jahreszahl 1960 sei ihnen nicht aufgefallen.

Leiter des Controllings war Woba-Chef Reiner Seifert (53). Er wurde belehrt, sollte auch er sich schuldig gemacht haben, so seien die Betrugsvorwürfe inzwischen verjährt. Dennoch brachte der Zeuge kein Licht ins Dunkel. Er habe sich nur eingeschaltet, wenn ihm Probleme gemeldet worden seien, redete er um den heißen Brei herum.

Zeugen erinnerten sich nicht, Akten waren unvollständig – auch der Richter konnte das Baujahr-Rätsel nicht lösen. Er stellte das Verfahren gegen Geldauflagen – je drei Monatsgehälter – ein: Rentner Keller muss 3.000, Manager Kuklinski 15.000 Euro zahlen. Zwar käme man an ihrem Fehler nicht vorbei, doch bei den Angeklagten sei kein persönliches Motiv erkennbar und der Schaden schnell reguliert worden. Und: Ein Mitverschulden trage auch die Seifert-Abteilung.