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Strengere Auflagen für Lampionumzüge?

In Kriebethal kann er nicht stattfinden, weil die Anmeldung zu kurzfristig kommt. Früher habe eine bloße Info gereicht.

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© DA-Archiv/Dietmar Thomas

Von Tina Soltysiak

Döbeln/Freiberg. Eigentlich hätte der Ortsvorsteher von Kriebethal Wolfram Thieme zum Winterfeuer gern einen Fackel- und Lampionumzug für die Kinder mit angeboten. „Doch solcher Veranstaltungen müssen neuerdings vier Wochen vorher beim Landratsamt beantragt werden“, erklärte er. Dies sei „ein richtiger Verwaltungsakt“ geworden. Bis Mitte des vergangenen Jahres habe es gereicht, die Stadt beziehungsweise Gemeinde sowie das Landratsamt und die Polizei über das Vorhaben zu informieren und mitzuteilen, dass und wie die Feuerwehr den Umzug begleitet und absichert. Seit Herbst müsse jedoch unter anderem ein Antragsformular der Kreisbehörde ausgefüllt werden. Zudem sei die Polizei involviert, so Thieme. Eine Veranstaltung bedarf stets einer Veranstaltungserlaubnis, die durch das Landratsamt erteilt wird. „Für Veranstaltungen, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, sind hohe Ansprüche an die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs und auch der Veranstaltungsteilnehmer gestellt. Neben einem Antragsformular sind ein Sicherheitskonzept, gegebenenfalls ein Beschilderungsplan bei Vollsperrungen sowie ein Versicherungsnachweis einzureichen“, erläuterte Kreissprecherin Cornelia Kluge.

Kleinere Veranstaltungen hingegen, die dem Brauchtum zuzuordnen sind, bedürfen keiner Erlaubnis, müssen aber dem Landratsamt und der Polizei angezeigt werden. „Lampionumzüge von Kindergärten, wenn die Teilnehmerzahl gering ist und der Umzug auf dem Gehweg durchgeführt wird, sind ebenfalls nur anzeigepflichtig.“

Meist würden solche Umzüge dann auch von der Feuerwehr begleitet oder von der Polizei abgesichert. „Vergrößert sich die Teilnehmeranzahl oder der Umzug wird auf der Straße durchgeführt, ist eine Erlaubnis zu beantragen. Dieser wird dann durch die Polizei abgesichert und begleitet, da die Feuerwehr keine Befugnisse hat, den fließenden Verkehr zu regeln beziehungsweise in diesen einzugreifen“, erklärte Kluge. Diese Verfahrensweise werde allerdings seit Jahren praktiziert und sei durch die Straßenverkehrsordnung gedeckt.

Wenn der Lampionumzug größer geworden ist oder im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden soll, muss dieser beantragt werden. „Der Polizeivollzugsdienst wird dann im Rahmen eines Anhörungsverfahrens befragt und gibt eine Stellungnahme ab“, erläuterte Jana Kindt, Sprecherin der Polizeidirektion Chemnitz. Dieses Verfahren leite das Landratsamt als Erlaubnisbehörde in die Wege. „Außer uns werden auch andere Behörden, wie beispielsweise die Naturschutzbehörde, zu der Veranstaltung angehört“, so Jana Kindt.