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Streit um verwilderten Kleingarten

Der Verein hatte vor Gericht nur einen Teilerfolg gegen eine Pächterin erzielt. Ob erneut geklagt wird, müssen jetzt die Mitglieder entscheiden.

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© Lutz Weidler

Von Kevin Schwarzbach

Bobersen. Der Konflikt hatte zuletzt alle Idylle im Kleingartenverein Elbfrieden in Bobersen zerstört: Der Verein war mit einer Pächterin in Streit geraten, weil die ihren Garten verwahrlosen ließ. Als die Pächterin auch die Jahresrechnung nicht mehr beglich, sprach der Verein die fristlose Kündigung aus. Die Pächterin legte Widerspruch ein und der Fall landete vor dem Amtsgericht Riesa. Das verurteilte die Pächterin zwar, die Parzelle geräumt und unkrautfrei herauszugeben. Den vom Verein geforderten Abriss der Laube muss die Riesaerin allerdings nicht vornehmen und auch nur einen geringen Teil der Kosten für das Verfahren tragen. Eine Berufung am Landgericht wurde nicht zugelassen. Für Ingrid Ermer ist das bis heute eine „unglaubliche Entscheidung“.

Doch ans Aufgeben denkt die Vorsitzende des Kleingartenvereins deswegen keineswegs. „Unsere Berufung wurde damals ja vor allem abgelehnt, weil sie durch eine offene Frist ohne Aussicht auf Erfolg war“, sagt Ermer. Sie spielt damit auf die Beräumung der Parzelle durch die Pächterin an. Dafür habe diese nach der Kündigung zwei Jahre Zeit. Da die erste, fristgemäße Kündigung Ende November 2016 an die Pächterin ging, ist die Frist zur Beräumung bald abgelaufen. „Passiert ist bisher natürlich nichts“, sagt Ingrid Ermer. Dennoch wolle der Verein auf Anraten eines Anwalts noch bis April 2019 warten. „Denn die zweite, dann fristlose Kündigung erfolgte Ende März 2017. Deswegen orientieren wir uns zur Sicherheit lieber an diesem Termin.“

Im April des kommenden Jahres also könnte der Kleingartenverein Elbfrieden mit neuem Anwalt in einer neuen Klage wieder vor Gericht ziehen. Vereinsvorsitzende Ingrid Ermer sieht da keine zwei Möglichkeiten. „Wir müssen das einfach machen und ein Zeichen setzen“, sagt sie. Immerhin stehe im Pachtvertrag, dass der Pächter bei der Aufgabe des Gartens selbst für einen Nachfolger sorgen oder die Laube auf eigene Kosten abreißen müsse. „Es kann doch nicht sein, dass manche ältere Leute ihre Parzellen jahrzehntelang hegen und pflegen und dann jemand anders uns diesen Dschungel hinterlässt, für dessen Beräumung wir schlimmstenfalls noch bezahlen sollen.“ Ermer fürchtet, dass das schlechte Beispiel Schule macht, wenn der Verein nicht konsequent dagegen vorgeht.

Ob der Verein aber tatsächlich erneut vor Gericht zieht, müssen die Mitglieder in ihrer nächsten Versammlung entscheiden. Denn der Streit ist für den Verein weiterhin eine enorme finanzielle Belastung – und Gefahr. „Wir dürfen als gemeinnütziger Verein keine Gewinne machen. Wo sollen wir denn das ganze Geld für die Anwalts- und Verfahrenskosten sowie die Gutachten hernehmen?“, fragt Ingrid Ermer.

Müsste sich der Verein nun auch noch um den Abriss und die Wiederherstellung des umstrittenen Gartens kümmern, würde das laut Gutachten etwa 5 000 Euro kosten. „Dieses Geld haben wir ganz einfach nicht. Wir müssen so oder so vorschießen“, sagt Ingrid Ermer. Die himmlische Idylle wird so schnell noch nicht wieder in Bobersen einkehren. „Es bleibt schwierig.“