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Stadt will Bäume besser schützen

In dem neuen Werk sind die Regeln gelockert worden. Die Strafen können aber deutlich drastischer ausfallen als bisher.

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© Dietmar Thomas

Von Frank Korn

Roßwein. Die Roßweiner Stadträte haben bei ihrer jüngsten Sitzung eine neue Baumschutzsatzung beschlossen. Damit ist die Satzung aus dem Jahr 1993, die zuletzt 2008 geändert wurde, außer Kraft getreten. „Aufgrund des 2013 neu beschlossenen Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) ist die Neufassung der Baumschutzsatzung der Stadt Roßwein erforderlich“, heißt es in der Vorlage zu diesem Beschluss.

Grundlage für die neue Satzung ist die von Ulrich Bänsch durchgeführte Erfassung alter, wertvoller Bäume, an der er seit 2015 gearbeitet hat. Bänsch ist Vorstandsmitglied der Regionalgruppe Lößhügelland des Naturschutzbundes (Nabu). Im Jahr 2014 hatte er sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung gesetzt und war mit seinem Anliegen auf offene Ohren gestoßen. Im Winter 2015 hat er dann mit seiner Erfassung begonnen.

Auf der Liste der schützenswerten Bäume stehen neun Baumgruppen, sieben im Stadtgebiet Roßwein, eine auf der „Bagadi-Ranch“ in Seifersdorf und eine am Kriegerdenkmal in Grunau. Die Summe der Einzelbäume liegt bei 58. Hinzu kommen 16 für den besonderen Schutz empfohlene Einzelbäume in Roßwein sowie zehn weitere in Gleisberg, Niederstriegis und Littdorf (je zwei), Naußlitz, Neuseifersdorf, Seifersdorf und Grunau. Insgesamt sind also 84 Bäume in diese Liste erfasst. Häufig handelt es sich um Winterlinden und Eichen. An der Geschwister-Scholl-Schule stehen eine Ahornblättrige Platane und ein Ginkgo-Baum, die relevant seien für Lehre und Bildung. Die unterliegen nun dank der geänderten Baumschutzsatzung einem strengen Fällschutz.

Das geänderte Naturschutzgesetz habe durchaus Einfluss auf die Roßweiner Baumschutzsatzung, sagte der stellvertretende Hauptamtsleiter Michael Klöden. Zum Beispiel sei es möglich, dass Bürger für das Fällen von geschützten Bäumen einen Ausnahmeantrag stellen. Dieser muss mindestens einen Monat vor der geplanten Fällung bei der Stadt eingehen. Dabei will die Stadt auch an bürokratischem Aufwand sparen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn der Antrag nicht innerhalb von drei Wochen unter der Angabe von Gründen abgelehnt wird, heißt es in Paragraf 9 der Satzung. Fällgenehmigungen werden in der Regel für die Zeit zwischen 1. Oktober und Ende Februar erteilt. Nur bei zwingenden Gründen dürfen Bäume auch außerhalb dieser Zeitspanne gefällt werden. „Neu ist ebenfalls, dass für das Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung keine Kosten erhoben werden. Sollte allerdings zum Beispiel ein Gutachten zur Begründung der Maßnahme erforderlich sein, dann muss der Antragsteller die Kosten dafür tragen“, so Klöden.

In der alten Satzung wurden unter dem Begriff „Geschützte Bäume“ alle Laub- und Nadelbäume verstanden, die einen Stammumfang von 30 Zentimetern haben, gemessen in 1,3 Meter Höhe über dem Erdboden. Laut der neuen Satzung sind Bäume mit einem Stammumfang ab einem Meter, gemessen in einem Meter Höhe über dem Erdboden geschützt. Wer gegen die neue Baumschutzsatzung verstößt, muss mit deutlich höheren Strafen als bisher rechnen. „Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50 000 Euro geahndet werden“, heißt es in Paragraf 12 des Regelwerks. Bevor die neue Baumschutzsatzung in Kraft treten kann, muss sie von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Mittelsachsen geprüft werden. Anschließend erfolgt die Bekanntmachung über das Roßweiner Amtsblatt.