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Sperrstunde im Biergarten?

Anwohner beschweren sich immer wieder über Lärm von Gaststätten in Zittau. Die haben daraufhin Post von der Stadt bekommen.

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© Matthias Weber

Von Jan Lange

Zittau. Der neue Biergarten kommt an: Gern sitzen die Gäste bei den milden spätsommerlichen Temperaturen im Hof der „Seeger Schänke“. Auch nach 22 Uhr können seine Gäste draußen sitzen, sagt der Zittauer Gastronom André Matthausch. Probleme mit den Nachbarn habe es deswegen keine gegeben. Das ist aber nicht überall in der Stadt der Fall. Dem städtischen Ordnungsamt liegen nach eigener Aussage Hinweise zu ordnungswidrigem Verhalten vor. Zuletzt hatten sich beispielsweise Anwohner der Johannisstraße über massive Ruhestörungen in den Abend- und Nachtstunden durch die „Shisha-Bar“ im ehemaligen „Felsenkeller“ beschwert.

Die Polizeiverordnung der Stadt Zittau regelt, dass in der Zeit von 22 bis sechs Uhr die Nachtruhe nicht gestört werden darf. Da sich scheinbar nicht alle daran halten, wie die aktuellen Anzeigen wegen Lärmbelästigung zeigen, hat die Stadtverwaltung nun reagiert. An alle Gastronomen der Innenstadt wurde ein Schreiben verschickt, in dem noch einmal explizit auf die Regelungen zur Nachtruhe, wie sie in der Polizeiverordnung stehen, hingewiesen wird. Das Schreiben sei aufgrund von Beschwerden verschickt worden, bestätigt Zittaus Pressesprecher Kai Grebasch der SZ.

Der amtliche Hinweis der Stadtverwaltung endet mit der Bitte, Außengastronomieflächen oder Sitzgelegenheiten vor den Gaststätten ab 22 Uhr nicht mehr zu betreiben, wenn die Regeln nicht eingehalten werden können. Verbieten kann die Stadt die Freisitze nicht. Aber sie kann Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, wenn gegen den Lärmschutz verstoßen wird. Vergehen dieser Art werden vom Zittauer Ordnungsamt mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet.

Ob der Lärmschutz nach 22 Uhr eingehalten wird, kontrollieren die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht persönlich, da laut Pressesprecher nur Kontrollen innerhalb der Dienstzeiten erfolgen. Darüber hinaus werde der Lärmschutz durch die Polizei kontrolliert.

„Bei gehäuften nachweislichen Verstößen besteht die Möglichkeit, auf der Grundlage des Sächsischen Gaststättengesetzes die gesetzlich festgesetzte Sperrzeit zu verlängern“, sagt Grebasch und fügt erklärend hinzu: „Das bedeutet, dass Geschäfte eher schließen müssen. Dies erfolgt im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens.“ Das Sächsische Gaststättengesetz schreibt in Paragraf 10 für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten eine Sperrzeit zwischen fünf und sechs Uhr morgens vor. Ausnahmen sind möglich, so steht es auch in der Zittauer Polizeiverordnung. Diese müssen aber von den Behörden vorab genehmigt werden.

Wenn die Nachtruhe von aiemanden gestört wird, wie beispielsweise an der Weinaugaststätte, kann die Außengastronomie bis zur Sperrstunde betrieben werden, erklärt Grebasch. Auch in der Innenstadt, wo die meisten Biergärten und Freisitze von Wohnhäusern umgeben sind, ist das theoretisch möglich – vorausgesetzt, die Gäste unterhalten sich nur leise und die Nachtruhe der Nachbarn wird durch diesen Geräuschpegel nicht gestört.

Das Risiko, dass sich Nachbarn beschweren, wollte André Matthausch gar nicht eingehen. Er hat von sich aus das Gespräch mit den Anwohnern, vor allem an der Lindenstraße und direkt im Haus, in dem die „Seeger Schänke“ ihren Sitz hat, gesucht. „Wenn man miteinander redet, kann man Probleme eher aus der Welt schaffen“, findet der Zittauer Gastronom.

Das funktioniert aber nicht bei allen. Wie aus einer anderen Gaststätte zu hören ist, gab es auch dort Beschwerden von Nachbarn. Mit ihnen zu reden, bringe aber wenig, meint die Gaststättenleiterin. Sie bitte deshalb die Gäste, um 22 Uhr von draußen nach drinnen zu wechseln. An den sehr heißen Sommerabenden seien die Gäste dann aber lieber nach Hause gegangen. Das habe schon geschadet, findet die Gaststättenleiterin. Es müsse eine andere Lösung gefunden werden.

Einen Ausweg hat Ezgin Yildiz für seinen Döner-Imbiss „Newroz“ am Rathaus inzwischen gefunden. Seit etwa einem Jahr öffnet er wochentags nur noch bis 22 Uhr. Über dem Imbiss wohne auch jemand, der sehr früh zur Arbeit muss und deshalb seine Nachtruhe brauche. Er habe Verständnis, dass er nach 22 Uhr schlafen und nicht durch den Lärm der Imbiss-Gäste gestört werden wolle. In ein paar Wochen werde er sowieso die Freisitze reinholen, sagt Yildiz. André Matthausch von der „Seeger Schänke“ will die Freisitze nicht so schnell ins Lager räumen. „Wir nutzen sie bis zum letzten Sonnenstrahl“, sagt er. Er habe auch Decken bereitliegen, falls es etwas kälter wird. Danach sieht es laut Wetterprognosen vorerst nicht aus. Fürs kommende Wochenende sind wieder Temperaturen deutlich über 20 Grad Celsius angekündigt und trocken bleiben soll es auch.