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Sorgen um Kirchenscheune unnötig

Die Kirchgemeinde muss keine Fördermittel zurückzahlen. Auch die vakante Pfarrstelle soll wieder besetzt werden.

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© Kristin Richter

Von Jörg Richter

Wildenhain. Wie schnell eine gute Sache scheinbar in Gefahr geraten kann, hat die Diskussion um ein mögliches Aus für den SV Wildenhain gezeigt. Dessen Präsident Jürgen Schwarz hat sich in der vergangenen Woche bereit erklärt, den Verein weiter zu führen. Er rettet damit womöglich nicht nur den SV Wildenhain, sondern auch die hiesige Kirchgemeinde. Denn ihr gehört die Kirchenscheune, in der sich auch die Sportseniorinnen des SV Wildenhain regelmäßig treffen.

Die Kirchenscheune wurde 2013 eingeweiht und unter anderem mit öffentlichen Fördermitteln gebaut. Insgesamt rund 590 000 Euro kostete der Umbau von einer alten Scheune zum Treffpunkt zwischen Jung und Alt sowie Christen und Leuten, die nicht an Gott glauben. Unter dieser Maßgabe erhielt der Bau auch Fördermittel aus dem Programm zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE), die über das Regionalmanagement Elbe-Röder-Dreieck beantragt wurden. Immerhin 255 000 Euro flossen aus dem ILE-Fördertopf in die damalige Baukasse der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinde Wildenhain-Walda-Bauda.

In den letzten Wochen wurde die Sorge im Dorf groß, dass diese Viertelmillion womöglich zurückgezahlt werden muss. Denn die Zweckbindung schien in Gefahr zu geraten. Zehn Jahre muss gesichert sein, dass die Kirchenscheune ihren Zweck als ländliche Begegnungsstätte erfüllt. Seitdem der beliebte Pfarrer Harald Pepel nach Zwickau gezogen ist und auch das Pfarrhaus saniert wird, passiert nicht mehr viel in der Kirchenscheune. Und wenn nun auch die Sportseniorinnen das Haus verlassen hätten, wäre wohl die Zweckbindung infrage gestellt worden. Darüber wacht das Kreisentwicklungsamt, das auch die ILE-Fördermittel verteilt. Immerhin fehlen noch sechs Jahre, bis die Zweckbindung ausläuft.

„Klar ist es schwierig, auf zehn Jahre eine Nutzungsbindung sicherzustellen“, sagt Regionalmanagerin Anja Schober vom Elbe-Röder-Dreieck. Das habe der Freistaat auch erkannt und hat 2015 die Bindefrist auf fünf Jahre verkürzt. Allerdings nicht nachträglich für die Bauprojekte, die vor 2015 realisiert wurden. Das bedeutet, dass für die Wildenhainer Kirchenscheune die zehnjährige Zweckbindung nach wie vor gilt. Doch Anja Schober macht sich keine Sorgen. „Die Kirchenscheune wird sehr gut angenommen. Sie ist für Wildenhain ein absolutes Plus“, sagt sie. Für das Regionalmanagement Elbe-Röder-Dreieck sei die Kirchenscheune zudem ein Musterbeispiel für die Förderung des ländlichen Raumes. Im Übrigen kenne sie kein Beispiel, wo Fördermittel wegen nicht eingehaltener Bindefristen tatsächlich zurückgezahlt werden mussten. Daran verschwendet Anja Schober im Fall Wildenhain keinen Gedanken: „Die Kirchgemeinde wird bestrebt sein, die Kirchenscheune mit Leben zu erfüllen.“

Außerdem gibt es auch Hoffnung, dass die Wildenhainer Pfarrstelle wieder besetzt wird. „Sie ist im zukünftigen Stellenplan unseres Kirchenbezirks berücksichtigt“, sagt der Meißen-Großenhainer Superintendent Andreas Beuchel. Der Antrag sei beim Landeskirchenamt gestellt. Beuchel: „Ich hoffe, dass sich noch in diesem Jahr die ersten Kandidaten für die Pfarrstellen in Wildenhain vorstellen.“