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Sonntags zum Einkauf

Oberlausitzer Kommunen legen fest, wann Geschäfte zusätzlich öffnen dürfen. Nicht für alle Händler lohnt sich das.

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© Matthias Weber

Von Gabriela Lachnit

In Oppach ist am 2. Dezember verkaufsoffener Sonntag. Dann dürfen alle Geschäfte im Ort von 12 bis 18 Uhr verkaufen. Am 23. und 30. Dezember darf nur der Aquakulturbetrieb öffnen, um Weihnachts- und Silvesterkarpfen anzubieten. Das haben die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen. Zuvor hatte die Gemeindeverwaltung bei einigen Gewerbetreibenden angefragt, ob überhaupt Interesse an der Sonntagsöffnung besteht. Zwei haben sich zurückgemeldet. Für 2019 soll jeder Geschäftsinhaber im Ort angefragt werden.

In Neusalza-Spremberg müssen die Stadträte noch über die verkaufsoffenen Sonntage befinden. „Wie in den zurückliegenden Jahren schlagen wir den Tag des offenen Denkmals am 9. September und den zweiten Advent vor“, sagt Bürgermeister Matthias Lehmann (CDU). Anlass ist dafür der Weihnachtsmarkt. In Seifhennersdorf dürfen Ladeninhaber am 16. September zum Pilzwochenende am Sonntag die Tür aufschließen sowie am 2. Dezember zum Weihnachtsmarkt. In Ebersbach-Neugerdorf hat der Stadtrat im Vorjahr eine Rechtsverordnung beschlossen, nach der Verkaufsstellen in der Stadt am letzten Sonntag im April anlässlich des Tages der Gärtnereien sowie am vierten Advent öffnen dürfen. Fällt dieser jedoch auf einen 24. Dezember, bleiben die Läden zu.

Ob Geschäftsinhaber zusätzliche Verkaufstage nutzen, ist ihnen überlassen. In Schönbach zum Beispiel hat der Gemeinderat solche Tage beschlossen. Das nutzt vorrangig das ortsansässige Möbelhaus. Bei Lebensmittelhändler Jürgen Dießner bleibt der Markt dann geschlossen. „Es lohnt sich wirtschaftlich einfach nicht“, sagte der Inhaber des Nahkauf-Marktes in der Beiersdorfer Straße in Schönbach bereits im Frühjahr auf eine SZ-Anfrage. In Schönbach dürfen Läden nach Gemeinderatsbeschluss in diesem Jahr am 2. September, 28. Oktober und 4. November jeweils von 13 bis 17 Uhr öffnen.

Das Sächsische Ladenöffnungsgesetz erlaubt es Kommunen, an vier Sonntagen im Jahr den Verkauf in Geschäften zu beschließen. Die Termine dürfen auf bestimmte Ortsteile und Handelszweige beschränkt werden. Den Gewerkschaften dagegen sind die zusätzlichen Verkaufstage ein Dorn im Auge. Sie sehen mit den Ladenöffnungen am Sonntag unter anderem das Personal zu stark belastet.