Merken

Sextäter bekommt Bewährung

Ein 64-jähriger Mann stand wegen zwei sexueller Übergriffe vor Gericht. Erklären kann er die Taten nicht.

Teilen
Folgen
© André Braun

Von Helene Krause

Döbeln. Mehrfach beteuert der 64-Jährige vorm Schöffengericht des Amtsgerichts, dass er sich nicht erklären kann, warum er sich an seiner schwerbehinderten Stieftochter vergangen hat. Vorgeworfen werden ihm zwei sexuelle Übergriffe auf die 19-jährige.

Der Mann aus einem Dorf im Altkreis Döbeln kannte die Geschädigte seit ihrer Kindheit. Er wusste, dass sie durch einen Geburtsschaden körperlich und geistig behindert und sexuell unerfahren war. Im Juni 2017 soll er die 19-Jährige mehrfach sexuell belästigt haben. So zog er ihr unter anderem den Slip runter und das Shirt hoch, griff ihr an das unbedeckte Geschlechtsteil und berührte ihre Brüste. Sie musste seinen Penis anfassen.

Weil die Geschädigte sich nach der Tat ihrer Familie anvertraute und ihr von den Übergriffen erzählte, kamen die Vorfälle ans Licht. Die Familie erstattete Anzeige. Die Mutter des Opfers trennte sich vom Angeklagten. Er verlor sein zu Hause und seine Familie.

Über seinen Verteidiger Rechtsanwalt Andreas Gumprich aus Dresden legt der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Einen Grund für die Taten kann er nicht nennen. „Da hat alles bei mir ausgesetzt, was mein Gehirn ausmacht“, sagt er. „Es geht mir seitdem sehr schlecht.“

Aufgrund des Geständnisses des Angeklagten braucht das Schöffengericht keine Zeugen hören. Das erspart auch dem Opfer eine Aussage vor Gericht.

Das Schöffengericht verurteilt den Angeklagten wegen sexueller Übergriffe in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. Die Strafe wird, weil der Beschuldigte nicht vorbestraft ist, zur Bewährung ausgesetzt.

Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Staatsanwalt Detlef Zehrfeld hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert.

Als Schadenswiedergutmachung muss er der Geschädigten ein Schmerzensgeld zahlen. Das beträgt 4000 Euro. Allerdings werden ihm, wenn er regelmäßig monatlich 50 Euro zahlt, 1000 Euro erlassen. Sollte er zwei Raten nicht zahlen, muss er den restlichen Betrag auf einmal aufbringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.