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Semperopernball vor Gericht

Sie kam, dankte und ging: Naomi Campbell sorgte beim Dresdner Semperopernball 2015 für mehr Enttäuschung als Euphorie. Jetzt verlangt der Manager des Supermodels vom Ball-Organisator eine happige Entschädigung.

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© Ronald Bonß

Von Nadja Laske und Alexander Schneider

Dresden. Sie kam, dankte und ging. Naomi Campbell sorgte bei ihren Fans im Publikum des Semperopernballs 2015 für mehr Enttäuschung als Euphorie. Denn ihr Auftritt dauerte nur wenige Minuten. Statt sich den Gästen auf dem roten Teppich zu zeigen, schlüpfte das Supermodel durch den Hintereingang, nahm auf der Bühne flugs den St. Georgs Orden entgegen und verschwand, wie sie gekommen war.

Dass die Schöne überhaupt erscheinen würde, sei Hans-Joachim Frey bis zum Schluss nicht klar gewesen, sagt der Ball-Chef nun im Rahmen eines Güte-Termins am Landgericht Dresden. Denn das Management des Models fordert vom Semperopernball e.V. 55 000 Euro Aufwandsentschädigung unter anderem für die Flugreise nach Dresden. Hans-Joachim Frey jedoch hält gegen: „Wir haben Naomi Campbell als Preisträgerin eingeladen und waren bereit, 50 000 Euro zu zahlen, wenn sie wie versprochen zusammen mit dem Musiker Steven Seagal erscheinen würde.“ Er sollte musizieren und Naomi Campbell von 19 bis 24 Uhr Gast des Semperopernballes sein. Aber ein Vertrag, so Frey, sei nie zustande gekommen. Da das Management des britischen Supermodels nicht wie erbeten eine schriftliche Zusage schickte, habe der Veranstalter Naomi Campbell schließlich abgesagt.

Stattdessen engagierte der Verein kurzfristig das deutsche Supermodel Nadja Auermann als St.-Georgs-Orden-Empfängerin, das den Ball dann zusätzlich schmückte. „Wir waren darauf vorbereitet, dass vonseiten des Managements von Naomi Campbell eine Forderung gestellt würde“, sagt Hans-Joachim Frey. Grundsätzlich zahle der Verein gar keine Gagen oder Honorare an prominente Gäste. Die kämen gern und gratis. Lediglich bei Superstars wie Naomi Campbell lasse er sich das Erscheinen so üppige Summen kosten. Das Model-Management behauptet hingegen als Kläger dieses Rechtsstreits, es sei ein mündlicher Vertrag zustande gekommen.

Die Frage, was genau vereinbart war, könnte nun im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen, sollte die 10. Zivilkammer tatsächlich einen weiteren Termin benötigen. Der Vorsitzende Richter Fred Prade hat den Parteien vorgeschlagen, sich mit 20 000 Euro zu vergleichen. Dazu haben Kläger und Beklagte nun einige Zeit, sich zu beraten und abzustimmen. Prade will die Parteien ansonsten am 18. Mai wieder vor sich sehen. Aber auch dann wird wohl Supermodel Naomi Campbell der Dresdner Justiz die kalte Schulter zeigen.