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Selbstbedienung aus der Vereinskasse?

Vom Verein ausgeschlossen, behielt die Schatzmeisterin dessen Geld inne. Das soll sie für sich selbst ausgegeben haben. Ein Gerichtsbericht von Yvonne Popp.

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© Symbolfoto: dpa

Auf den ersten Blick sind die Fakten unübersichtlich. Deshalb muss die Angeklagte ein wenig ausholen, um ihre Version der Geschichte zu erzählen. Sie habe, so beginnt sie dann, als kaufmännische Leiterin bei einer Praxis für Physiotherapie in Pirna gearbeitet. Diese Praxis habe auch Reha-Sport angeboten. Da dieser nur über einen Verein abgerechnet werden kann, sei deshalb Ende 2016 der Gesundheits- und Reha-Sport-Verein gegründet worden. „Ich selbst war Gründungsmitglied“, sagt die 51-Jährige. Ebenso ihre damalige Arbeitgeberin. Diese fungierte als stellvertretende Vereinsvorsitzende. Die Angeklagte verwaltete die Kasse. Alle Angestellten der Praxis gehören dem Verein ebenfalls an.

„Dann aber wurde ich krank“, erzählt Carola L. Im Anschluss sei ihr gekündigt worden. „Meine Chefin ging wohl davon aus, dass meine Vereinstätigkeit damit auch hinfällig ist“, berichtet sie. Doch das eine habe mit dem anderen nichts zu tun gehabt, stellt sie klar. Nun wird Carola L. aber Unterschlagung vorgeworfen. In der Anklage heißt es, dass sie am 20. Oktober 2017 aus dem Reha-Sport-Verein ausgeschlossen worden sei. Einen Monat später habe man sie angemahnt, die Kasse mit 495,13 Euro Vereinsgeld zurückzugeben. Das sei nie erfolgt. Carola L. soll, so lautet der Vorwurf, das Geld behalten haben.

Die Angeklagte sagt, dass in der Kasse nicht 495,13 sondern nur 316,19 Euro gewesen seien. Den Fehlbetrag von 179 Euro habe sie, gleich nachdem sie aus dem Krank zurückgekommen sei, bemerkt dem Vereinsvorstand angezeigt. Quittiert worden sei ihr das aber nicht. Auch, wo das Geld abgeblieben war, vermag sie nicht zu sagen. Carola L. hatte die Kasse während ihrer Krankenzeit auf ihrer Arbeitsstelle gelassen, wo jeder Zugang dazu hatte. Nach der Kündigung ihrer regulären Arbeitsstelle in der Therapiepraxis, habe sie zunächst noch weiter Rechnungen für den Verein beglichen, sagt sie und betont, dass im Kassenbuch alle Ausgaben ordnungsgemäß vermerkt seien. Zusammen mit anderen Unterlagen sei das aber offiziell von ihr zurückgegeben worden, nachdem sie ihr Amt als Schatzmeisterin niedergelegt hatte, behauptet Carola L. Das habe sie sich auch quittierten lassen.

Doch das Kassenbuch liegt dem Gericht nicht vor. Ausgerechnet das hatte die Polizei im Zuge der Ermittlungen nicht beschlagnahmt. Es befindet sich heute im Besitz der Vorsitzenden des Reha-Sport-Vereins. Zum Verhandlungstermin am Amtsgericht Pirna hatte diese es aber nicht mitgebracht. Was nun wann und wie abgerechnet wurde – darüber soll das Kassenbuch Aufschluss geben. Auch sollen weitere Zeugen, wie die ehemalige Chefin der Angeklagten, befragt werden. Auch die Verteidigung will entlastendes Material vorbringen. Bis die entsprechenden Anträge gestellt und Nachermittlungen abgeschlossen sind, kann es dauern. In diesem Jahr ist kein Entscheid mehr zu erwarten.