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Schwindelferien können teuer werden

Vor Pfingsten strafte die Polizei in Bayern Schulschwänzer ab – und hiesige Pädagogen sehen das positiv.

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© Anne Hübschmann

Von Catharina Karlshaus

Freital. Die Versuchung ist groß. 14 Tage unter spanischer Sonne für einen lukrativen Preis – zumindest dann, wenn Eltern schulpflichtiger Kinder die schönste Zeit des Jahres einfach mal um eine Woche vordatieren. Während die Klassenkameraden noch bei Mathe oder Geschichte schwitzen, spielen die Töchter und Söhne findiger Mütter und Väter schon im heißen Sand. Allerdings: Die mit einer unwahren Entschuldigung oder Krankschreibung erkauften Schwindelferien können teuer werden.

Denn was scheinbar einen Preisvorteil bei der Reisebuchung sichert, kann von den Schulämtern als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. In Sachsen droht insbesondere im Wiederholungsfall eine Strafe von bis zu 1 250 Euro.

„In den Schulen werden über das Klassenbuch entschuldigte und unentschuldigte Fehltage erfasst. Nach dem fünften unentschuldigten Fehltag kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Dazu werden das Landratsamt oder die Stadtverwaltung informiert und übernehmen das weitere Verfahren“, sagt Dirk Reelfs, der Sprecher des sächsischen Kultusministeriums. Er sagt, dass in Fällen der „Ferienverlängerung“ aber eher angenommen werden, könne, dass die Eltern ihre Kinder nicht unentschuldigt fehlen lassen – gleich nun, welchen Wahrheitsgehalt die vorgelegten Dokumente haben.

Aktionen wie kürzlich in Bayern durchgeführt, schließe er für Sachsen jedoch aus. Vor Beginn der Pfingstferien hatte die bayerische Polizei an mehreren Flughäfen des Bundeslandes rund 20 Familien erwischt, die ihre Sprösslinge die Schule schwänzen ließen. Allein in Nürnberg entlarvten sie in elf Fällen Eltern, die lieber mit dem Nachwuchs in die Ferien fliegen wollten als ihn in den Unterricht zu schicken. Am Allgäu Airport zählten Polizisten zehn Fälle. Gegen die Erziehungsberechtigten – sie hatten ihre Kinder krank gemeldet – sei Anzeige erstattet worden.

Jörg Spindler, Leiter der Grundschule Dippoldiswalde in Reichstädt, hat auch schon davon gehört, dass in Dresden die Bundespolizei auf schulpflichtige Kinder, die zur Schulzeit in Ferienflieger gestiegen sind, besonders geachtet hat. „Schwänzen oder vorzeitig in die Ferien zu gehen, spielt in Dippoldiswalde aber eine ganz untergeordnete Rolle“, sagt er. Bei Anfragen ist er an die Schulbesuchsordnung gebunden. Die lässt ihm einen kleinen Spielraum bei Familienfeiern oder wenn die Eltern aus beruflichen Gründen nicht anders Urlaub nehmen können.

Nur in begründeten Ausnahmefällen

Auch an der Grundschule Glashütte ist Schwänzen kein Thema. Die Zahl liege unter einem Prozent, sagt Schulleiterin Uta Schneider. Es komme aber vor, dass Eltern vor Beginn der Ferien ihre Kinder aus der Schule nehmen wollen, um Urlaub zu machen. Manchmal werden ein, zwei Tage, manchmal auch eine Woche beantragt. Die Schulleitung versuche, nur in ganz begründeten Ausnahmen diese zu gestatten. „Wir haben solche Anträge schon abgelehnt.“

Ähnlich läuft es an Gymnasien, wie Jeanette Ittermann, die Leiterin des Weißeritzgymnasiums in Freital, berichtet: „Die Eltern beantragen rechtzeitig mit entsprechender Begründung über den Klassenlehrer bei der Schulleitung eine Freistellung. Falls diese nicht ausreichend dargelegt wird, haken wir nach.“

So wissen die Familien, dass sie erst Flüge buchen können, wenn es Ferien gibt oder eine Ausnahmegenehmigung der Schule vorliegt.

Gerade Freistellungen vor den Sommerferien werden sehr genau geprüft, da ja hier auch immer die Zeugnisübergabe, Bücherabgabe und anderes geregelt werden müssen. „Sobald ich aber ein Tricksen herausbekomme, bin ich rigoros, indem derartige erschwindelte Urlaubstage als unentschuldigtes Fehlen geahndet werden und auch so auf dem Zeugnis erscheinen. Das bleibt aber sicher weiterhin die Ausnahme.

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge scheint die Welt noch in Ordnung. Landratsamts-Sprecherin Maria Ehlers teilt mit, dass der Bußgeldstelle keine Eltern bekannt sind, die ihre Kinder aufgrund von Urlaubsreisen eher abgemeldet haben. (mit SZ/hey/mb/fh)