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Schöne Felgen, kaputtes Auto

Weil er Felgen unterschlug, landete ein Mann schon mal vor Gericht. Die Sache schien geklärt. War sie aber nicht.

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© Dullinger Performance

Von Jürgen Müller

Meißen. Gekauft wie gesehen, das ist das Motto, wenn jemand von privat ein Auto kauft. Garantie wird in solchen Fällen nicht übernommen. Schon mancher ist bei vermeintlichen Schnäppchen auf die Nase gefallen. Das ging auch einem 32-jährigen Mann aus Nossen so.

Er meinte, mit einem Mercedes einen guten Kauf gemacht zu haben. Zwar war das gute Stück schon 16 Jahre alt und hatte über 200 000 Kilometer auf der Uhr, doch für gerade mal 1 000 Euro sollte er da keinen Fehler machen, glaubte er. Dumm nur, dass die schönen Alu-Felgen nicht im Kaufpreis enthalten waren. Mit dem Verkäufer vereinbart der junge Mann, dass er zu Hause die originalen Stahlfelgen montiert und die Alu-Felgen wieder abliefert. Doch das tat er nicht. Weil er sich betrogen fühlte. Denn als er am nächsten Morgen den Diesel starten wollte, sprang der nicht an. Er wusste, dass er viel Geld in das vermeintliche Schnäppchen stecken müsste, um das Auto wieder fahrbereit zu machen. Dabei hatte ihn der Verkäufer darauf aufmerksam gemacht, dass der Mercedes nur mit Starthilfe anspringt und lediglich im Notlauf bei maximal 2 000 Touren gefahren werden kann. Das hat der junge Mann wohl nicht so richtig geglaubt. Und wurde auch nicht misstrauisch, weil der Motor des Mercedes beim Besichtigungstermin schon lief, als er ankam.

Weil er sich betrogen fühlte, behielt er die Felgen einfach für sich. Und wurde vom Verkäufer wegen Unterschlagung angezeigt. Zur Verhandlung im März vorigen Jahres stellte der Richter das Verfahren gegen eine Geldauflage von 300 Euro ein. Zudem einigten sich Angeklagter und Zeuge, dass der Verkäufer das Auto samt Felgen zurücknimmt und dem Käufer das Geld zurückerstattet.

Doch der Verkäufer hält sich nicht daran. Anders gesagt, er ist nicht erreichbar und nicht auffindbar. Aus Wut darüber und weil er schon 250 Euro in das Auto investiert hat, unter anderem für einen Öl- und Ölfilterwechsel, zahlt der Angeklagte die Geldauflage nicht vollständig, sondern nur 200 Euro. Er glaubt wohl, dass das Geld dem Verkäufer zukommt, doch da irrt der Mann. Diese Geldauflage geht an die Staatskasse. Und wenn solche Auflagen nicht erfüllt, also das Geld nicht oder nicht vollständig bezahlt wird, kennt die Justiz keinen Spaß. Dann beginnt das Verfahren neu. Deshalb sitzt der Nossener nun zum zweiten Mal wegen dieser Sache vor Gericht. Wer allerdings nicht erscheint, ist der Verkäufer des Mercedes. Der 61-Jährige ist als Zeuge geladen. Der Mann, der das ganze Verfahren erst ins Rollen gebracht hat, lässt sich aber nicht blicken, fehlt unentschuldigt.

Richter Michael Falk will keine dritte Verhandlung in dieser Sache ansetzen. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft setzt er die Geldauflage auf die bereits gezahlten 200 Euro herab und stellt das Verfahren endgültig ein. Dass er die Felgen einfach behalten habe, gehe nicht, schließlich habe er kein Pfandrecht gehabt, belehrt ihn der Richter noch einmal. Der Angeklagte hat nun das alte Auto auf dem Hals. Verkaufen kann er es nicht mehr, da ist er sich sicher, zumal es ein alter Diesel ist. Er will es nun in Einzelteile zerlegen und versuchen, diese an den Mann bringen.

Teuer wird die Sache allerdings auch für den Verkäufer. Wenn Zeugen unentschuldigt nicht erscheinen, kennen Gerichte ebenfalls keinen Spaß. So auch diesmal. Der Richter verhängt gegen den Mann ein Ordnungsgeld von 200 Euro. Zahlt er das nicht, muss er für drei Tage ersatzweise ins Gefängnis.