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Schöffenproblem ist vom Tisch

Die Stadt Dohna hatte Ärger, weil sie zu wenig Kandidatenvorschläge fürs Schöffenamt brachte. Jetzt hat sie ihr Soll sogar übererfüllt.

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© Symbolfoto: dpa

Von Yvonne Popp

Dohna. In den vergangene Monaten waren die Kommunen im Landkreis aufgefordert, Einwohner zu suchen, die ein Schöffen-Amt bei den Jugend- und Strafgerichten übernehmen. Obwohl es in Dohna genug Bewerber für die ehrenamtlichen Richter-Posten gab, hatte der Dohnaer Stadtrat die meisten Interessierten von vornherein abgelehnt. Das brachte der Stadt Probleme ein, weil sie das geforderte Bewerber-Kontingent nicht erfüllen konnte. Diese Probleme sind nach Aussage von Bürgermeister Ralf Müller (CDU) nun gelöst.

Laut Gerichtsverfassungsgesetz müssen die Kommunen alle fünf Jahre dem Amtsgericht eine festgelegte Anzahl Bürger melden, die für das Schöffen-Amt infrage kommen könnten. Wie viele Kandidaten jede Stadt oder Gemeinde aufstellen muss, richtet sich dabei nach der jeweiligen Einwohnerzahl. So muss Pirna beispielsweise 47, Heidenau 20 und Dohna acht Vorschläge bringen. In Dohna hatten sich 13 Bürger für das Ehrenamt beworben. Mehr als genug also. Doch ein Kandidat verstarb. Sechs weitere lehnte der Stadtrat in geheimer Abstimmung ab. Öffentlich erläutert werden muss das nicht, deshalb bleiben die Gründe für die Ablehnungen unklar. Objektive Gründe, beispielsweise Vorstrafen oder eine frühere Stasi-Mitarbeit, gab es aber wohl nicht.

Am Ende meldete die Stadt dem Amtsgericht nur fünf Kandidaten. Eine der abgelehnten Bewerberinnen beschwerte sich daraufhin beim Pirnaer Amtsgericht. Doch das Gericht konnte nicht helfen. Auf die Auswahl der Kommunen hat es keinen Einfluss. Die Stadt Dohna indes sah die Sache recht locker. Manche Orte würden ohnehin mehr Kandidaten als erforderlich nennen. Und dann träfe das Gericht unter diesen ja auch noch einmal eine Auswahl. Bürgermeister und Stadtrat gingen davon aus, dass dem Gericht auch so genug Bewerber zur Verfügung stehen. Doch mit dieser Argumentation kam die Stadt nicht durch.

Es gibt Gesetze und die müssen eingehalten werden, stellte die Pirnaer Amtsrichterin Simona Wiedmer klar. Darunter falle eben auch die Schöffenwahl. Mit dieser soll sichergestellt werden, dass die Schöffen die breite Bevölkerung repräsentieren. Sollten nicht ausreichend ehrenamtliche Richter bestätigt werden, sei die Rechtsprechung im kommenden Jahr gefährdet, so Wiedmer.

Die Stadt Dohna musste also, wie vom Amtsgericht festgesetzt, bis zum 30. September die fehlenden Kandidaten nachmelden. Das hat der Stadtrat auf seiner Sitzung am Mittwoch auch getan. Sechs Bewerber standen dieses Mal zur Auswahl: Drei Stadtratsmitglieder und zwei Angestellte der Stadtverwaltung hatten sich zu einer Bewerbung bereit erklärt, hinzu kam eine einzige Eigenbewerbung. Laut Befangenheitsreglung darf ein Stadtratsmitglied an der eigenen Wahl als Kandidat fürs Schöffen-Amt durchaus teilnehmen. Ein Ausschlussgrund besteht hier laut Dohnaer Stadtverwaltung nicht.

Statt der drei vom Gericht noch geforderten Kandidaten bestätigte der Stadtrat dann sogar gleich fünf mit einer Zweidrittelmehrheit. Damit stellt Dohna nun insgesamt zehn Schöffen-Kandidaten – und hat sein Soll letztlich übererfüllt.