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Schlagring ist kein Wohnungsschmuck

Das vergoldete Stück stand auf einer Anbauwand in Boxberg. Nur durch einen Zufall fiel es den Beamten auf.

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Von Jost Schmidtchen

Wegen unerlaubten Besitzes einer verbotenen Waffe musste sich nun Olaf W* (26) aus Boxberg vor dem Amtsgericht Weißwasser verantworten. Am 24. März 2016 um zwei Uhr morgens entdeckte die Polizei in seiner Wohnung einen Schlagring im Wohnzimmer. Der Besitz ist nicht erlaubt, Olaf W. hat das gewusst. Schon zum Zeitpunkt des Kaufes vor sechs Jahren waren die Dinger verboten. Aber der Angeklagte meinte, wenn der Schlagring als Schmuckstück auf der Anbauwand liegt, anderweitig kam er auch tatsächlich nie zum Einsatz, dann solle er doch dort liegen. Jedem Tierchen sein Plaisierchen, könnte man da meinen, doch die Gesetzeslage sieht anders aus und da gilt der Besitz eines Schlagringes als Verstoß gegen den § 52 des Waffengesetzes. Olaf W. räumte den Sachverhalt ein. Hintergrund des Polizeieinsatzes war eine Feier beim Angeklagten. Zuletzt war er betrunken und stürzte, eine Fensterscheibe ging zu Bruch und Nachbarn beschwerten sich über die nächtliche Ruhestörung. Als die Polizei kam, war allerdings schon der Rettungswagen da. Dafür sahen die Beamten den Schlagring. Warum sie den bei vorangegangenen Einsätzen ähnlicher Art in der Wohnung von Olaf W. nicht gesehen hatten, konnte der auf Nachfrage von Amtsrichter Ralph Rehm nicht erklären und die Zeugin von der Polizei wurde nicht mehr angehört, weil der Sachverhalt ohnehin klar war. Olaf W. erklärte seinen Verzicht auf den Schlagring in seiner Schrankwand und der Staatsanwalt machte in seinem Plädoyer klar, dass ein solches Schmuckstück eben keines ist. Er forderte eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 40 Euro (600 Euro). Dem Antrag folgte auch Amtsrichter Ralph Rehm und das Urteil ist rechtskräftig. Angesichts der Einträge von Olaf W. im Bundeszentralregister gab ihm der Amtsrichter auf den Weg, sich künftig vernünftig aufzuführen, also das Trinken und die Ruhestörungen einzustellen. Sein Geld verdient Olaf W. bei einer Firma im Kraftwerk Boxberg bei schwerer Arbeit. Das sollte er zukünftig für sich und seine Freundin aus dem Erzgebirge verwenden und nicht zur Bezahlung von Strafbefehlen.

*Name geändert