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Schauspieler kann es nicht lassen

Ärger mit seinen Mietern: Der Dresdner „Old Shatterhand“-Darsteller Jürgen Polzin stand schon wieder vor Gericht.

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© Archivfoto: André Wirsig

Von Alexander Schneider

Es sind Bilder, an die man sich wohl gewöhnen muss. Der Dresdner Schauspieler Jürgen Polzin, er hat etwa „Old Shatterhand“ auf der Felsenbühne Rathen gegeben, hat gestern wieder einmal vor dem Amtsgericht Dresden gestanden. Auch wegen Beleidigung, wie schon im Frühjahr vergangenen Jahres, wieder ging es um Ärger in seinem Haus.

Jürgen Polzin, inzwischen 66-jähriger Rentner, hatte nicht besonders viel Glück mit dem Gebäude. Vor einigen Jahren kaufte und sanierte er den früheren Ratskeller in der Straße Alttrachau. Schon damals gab es Ärger. Polzin hatte sich mit seinem Architekten überworfen. Nach einem mehrtägigen Prozess am Amtsgericht Dresden wurde er zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er den Architekten in einem Exposé als „Hampelmann“ beleidigt hatte. Die Sache ist noch nicht rechtskräftig.

Gestern ging es um eine Auseinandersetzung mit seinen Mietern. Erst im Sommer vergangenen Jahres – also nach dem letzten Prozess – habe er dem Paar zweimal den Strom in deren Dreiraumwohnung abgedreht, die Mieterin in einer Hausmitteilung als „richtig bescheuert“ beleidigt und sie bei deren Arbeitsstelle als „Mietnomadin“ bezeichnet. Strafrechtlich ist das laut Anklage versuchte Nötigung in zwei Fällen, Beleidigung, üble Nachrede – und Sachbeschädigung, weil wegen des Stromausfalls auch Lebensmittel im Kühlschrank der geschmähten Mieter verdorben waren. Polzin erhielt per Strafbefehl eine Geldstrafe von 1 000 Euro, gegen den er Einspruch eingelegt hatte.

Polzin schrieb Drehbücher für Fernseh-Gerichtsshows, spielte im Tatort und im Polizeiruf 110 – im wahren Leben hat er ein weniger sicheres Händchen, was sein Verhältnis zur Justiz angeht. Oder ist es anders herum? Sucht der Schauspieler das Gericht als Bühne? Wie ein Wasserfall sprudelte es aus dem Angeklagten heraus: Das Verhältnis zu dem Mieterpaar sei jahrelang gut gewesen, erst als er die Wohnung aus Gründen der Gewährleistung habe inspizieren müssen, sei ihm der Zutritt verwehrt worden. Fortan gab es Ärger, bis zur beiderseitigen Kündigung des Vertrags.

Polzin – er sei nur der Hausmeister gewesen, nicht der Vermieter – sagte, die Mieter seien ihm aus dem Weg gegangen, hätten einen Anwalt eingesetzt, seien nie zu sprechen gewesen. Er habe Nachmietern die Räume nicht zeigen können und viel Geld eingebüßt. Den Strom habe er abgestellt, um sie zum Gespräch zu bewegen, sagte er. Er habe gehofft, dass die Polizei kommt. „Da hätten Sie auch anrufen können“, sagte Richter Meißner. Tatsächlich riefen die Mieter dann die Polizei.

„Im Prinzip haben sie jetzt alles gestanden“, sagte nun Staatsanwalt Ingolf Wagner. Er sagte, den Streit mit Mietern hätte der Angeklagte zivilrechtlich klären müssen. Schließlich riet er dem verdutzten Schauspieler, den Einspruch zurückzunehmen, ehe die vier Zeugen vor dem Saal auch noch gehört werden – und alles noch teurer werde. Das Kostenargument scheint den 66-Jährigen überzeugt zu haben. Er zog den Einspruch zurück. Na dann, bis zum nächsten Mal!