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Rundfunkgebühren trotz Betriebsruhe

Fast 1 000 Euro werden fällig, obwohl nicht ein Gast in der Hirschbachmühle war.

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© Egbert Kamprath

Von Maik Brückner

Glashütte. Monika Ziebart ist sauer. Die Hirschbacherin wird für eine Leistung zur Kasse gebeten, die weder sie noch ihre Gäste genutzt haben. Konkret geht es um den Rundfunkbeitrag, der für die Nutzung der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogramme zu entrichten ist. Der ist bei Monika Ziebart deutlich höher, weil sie mit ihrer Familie ein Gasthaus mit Hotel betreibt, die Hirschbachmühle im Lockwitztal. Die profitiert zwar vom Tourismus, doch der bringt nicht in allen Monaten Gäste. Deshalb hat die Familie Ziebart von Januar bis Mitte März 2017 eine Pause eingelegt. Monika Ziebart und ihre Töchter hofften, dass sie dafür keine Gebühren zahlen müssen. Doch die zuständige Organisation, die früher unter dem Kürzel GEZ bekannt war und jetzt als ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice arbeitet, blieb hart. Der Familie wurde der Beitrag für die Fernseher in den zehn Gästezimmern nicht erlassen. „Trotz Widerspruchs werden diese Gebühren verlangt“, sagt Frau Ziebart. Warum das so ist und ob es Ausnahmen gibt, wollte die SZ vom Beitragsservice wissen.

Warum wird ein Rundfunkbeitrag erhoben?

Die Bundesländer haben festgelegt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland über einen Rundfunkbeitrag finanziert wird. Seit 2013 gilt für Bürger ab 18 Jahren: eine Wohnung – ein Beitrag. Egal wie viele TV-Geräte, Radios oder Computer der Bürger besitzt, jeder zahlt einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro – und zwar pro Wohnung nur einmal an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Privat genutzte Fahrzeuge sind damit abgedeckt. Leben mehrere Personen zusammen, braucht sich nur eine für den Rundfunkbeitrag anzumelden.

Warum müssen Hotels solch einen Beitrag zahlen?

Auch das ist im Rundfunkstaatsvertrag geregelt, der von den Bundesländern beschlossen wurde. Dort ist auch die Berechnungsgrundlage erläutert. Im Hotelgewerbe kommt es auf die Größe des Unternehmens, die Zahl der Mitarbeiter und die Anzahl der Firmenwagen an. Bei Hotels und Pensionen ist das erste Gästezimmer frei, ab dem zweiten sind pro Monat 5,83 Euro Beitragsservice zu entrichten, erklärt Christian Greuel vom Beitragsservice.

Muss der Beitrag auch gezahlt werden, wenn das Hotel pausiert?

Wenn ein Hotel, eine Pension oder ein Eiscafé für mindestens drei zusammenhängende Kalendermonate vollständig stillgelegt wird, ist es möglich, sich für diese Zeit vom Rundfunkbeitrag freistellen zu lassen, erläutert Christian Greuel vom Beitragsservice. Dies hat der Gesetzgeber so festgelegt. Damit ist er Hotels und Pensionen entgegengekommen, die im Saisongeschäft tätig sind – also in klassischen Sommer- oder Winterferiengebieten. Dass die Hirschbachmühle trotzdem zahlen muss, liegt an dieser Frist. Sie hatte im Januar und Februar 2017 komplett zu und im März nur neun Tage geöffnet. Und diese neun Tage sind das Problem, sagt Monika Ziebart. Deshalb muss sie für die drei Monate Beitragsgebühren in Höhe von 961,95 Euro zahlen.

Wie kann man die Befreiung beantragen?

Wer sich vom Beitrag freistellen möchte, kann das beantragen. Formulare sowie Informationen gibt es auf der Internetseite des Beitragsservice. Der Antrag muss schriftlich begründet werden und bezüglich der Dauer glaubhaft gemacht werden, sagt Greuel. Seine Anstalt könne von den Inhabern verlangen, dass sie die vorübergehende Stilllegung mit Nachweisen belegen.

Welche Nachweise akzeptiert der Beitragsservice?

Die vorübergehende Stilllegung kann mit einer Bestätigung der Sozialversicherung belegt werden. Damit wird nachgewiesen, dass im erwähnten Zeitraum die Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten nicht gezahlt wurden. Auch der Steuerberater beziehungsweise der Wirtschaftsprüfer sowie die zuständige Tourismusorganisation können den Nachweis bringen. „Vor-Ort-Kontrollen finden seit der Einführung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2013 – auch im Sinne der Schonung der Privatsphäre – nicht statt“, erklärt Greuel.