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Restguthaben doch nicht futsch?

Wegen der Pleite des Bezahlkarten-Anbieters kann man im DDV-Stadion schon seit Mai nicht mehr mit der Dynamo-Karte bezahlen. Jetzt wird das Insolvenzverfahren eröffnet - und für Fans vielleicht die Chance auf ihr Guthaben.

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© dpa

Dresden. Das Bezahlen von Speisen und Getränken an den Kiosken und Cateringständen ist in der laufenden Saison im DDV-Stadion ausschließlich mit Bargeld möglich. Hintergrund ist die Insolvenz der hattrick payments GmbH, dem größten deutschen Bezahlkarten-Anbieter. Das Unternehmen hatte die Insolvenz im Mai 2017 bekannt gegeben.

Dynamo-Anhänger bangten seitdem um ihr Restguthaben. Man konnte immerhin bis zu 150 Euro auf eine Karte buchen.

Nun hat das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren gegen die hattrick payments GmbH eröffnet. „Damit haben Inhaber einer Dynamo-Karte grundsätzlich die Möglichkeit, eine Forderungsanmeldung über das auf der Karte verbliebene Restguthaben zu stellen“, teilte der Verein am Freitag mit. Wie das genau aussieht, stellt der Verein auf seiner Homepage dar.

So wurden gemeinsam mit der Stadion Dresden Projektgesellschaft zwei Wege erarbeitet, auf denen die Forderungsanmeldung geschehen kann. So gibt es entweder die Möglichkeit einer Sammelforderungsanmeldung (PDF zum Herunterladen) oder einer Einzelforderungsanmeldung (PDF zum Herunterladen). Wichtig ist dabei, das Restguthaben auf der Karte anzugeben. Wie das in Erfahrung gebracht werden kann, steht ebenfalls auf der Seite des Vereins. (szo)