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„Reichsbürger“ klagt auf Unterhalt

Der Bremer fordert 1 955,27 Euro im Monat und verweist auf die Haager Landkriegsordnung.

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© dpa

Von Eckhard Stengel, Bremen

Ein mutmaßlicher Reichsbürger aus Bremen sieht sich als Kriegsgefangener und fordert deshalb Unterhaltszahlungen der Bundesrepublik, wobei er sich auf die Haager Landkriegsordnung von 1907 beruft. Das Sozialgericht Bremen hat sein Ansinnen jetzt aber zurückgewiesen – allerdings nur aus formalen Gründen.

Wie eine Justizsprecherin am Donnerstag berichtete, versteht sich der 39-Jährige zwar nicht als „Reichsbürger“, geht aber davon aus, dass das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen ist, sondern fortbesteht. Deutschland sei für ihn ein „besetztes Gebiet“, die Bundesrepublik ein „Pseudostaat“ und ein „Verwaltungskonstrukt“, und er selbst sei „Kriegsgefangener“. Als solcher aber müsse er so behandelt werden wie die Soldaten der „Besatzungsarmee“, also der Bundeswehr. Damit habe er mindestens Anspruch auf den Sold eines einfachen Soldaten, nach seiner Berechnung: 1 955,27 Euro brutto im Monat. Dieser Anspruch ergebe sich aus der Haager Landkriegsordnung in der Fassung von 1907.

Seinen Antrag hatte er zunächst an das Versorgungsamt Bremen gerichtet, das unter anderem für Kriegsopfer zuständig ist. Als die Behörde sein Begehren ablehnte, klagte er vorm Sozialgericht. Doch auch hier hatte er keinen Erfolg: Die Richter erklärten sich für unzuständig und verwiesen den Fall ans Bremer Verwaltungsgericht, das sich nun inhaltlich mit seinem Antrag auseinandersetzen muss.

Falls der Beschluss rechtskräftig wird, muss der gescheiterte Kläger 11 731,62 Euro Gebühren zahlen, obwohl Verfahren vor Sozialgerichten normalerweise kostenfrei sind. Dies sei keine Missbrauchsgebühr, erläuterte eine Justizsprecherin auf SZ-Nachfrage, sondern liege daran, dass er nicht zu dem Personenkreis gehöre, der kostenlos klagen dürfe, darunter gesetzlich Versicherte und Hartz-IV-Empfänger.

Bei der Berechnung der Gebühren legte das Gericht den vom Kläger ins Spiel gebrachten Soldatensold zugrunde – ein halber Jahressold wäre dann fällig.