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Plötzlich ist der Keller leer

Wegen einer Verwechslung wurde der Keller einer Seniorin geräumt. Ungeklärt bleibt, wer Schuld hat.

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© Sven Ellger

Von Alma Uhlmann

Diesen Schock wird Brigitte Laskosky nie vergessen. Als sie vor ihrem Keller steht, sieht sie zunächst das aufgebrochene Vorhängeschloss. Der Raum dahinter ist vollkommen leer. Sie ruft die Polizei. Doch die kann nicht helfen. Denn in dem Gebäude auf der Loschwitzer Straße war kein Einbrecher am Werk.

Stattdessen hat eine beauftragte Räumungsfirma den Keller der 85-Jährigen geknackt und die Gegenstände herausgeholt. Es handelt sich dabei um eine Verwechslung. Die Mieterin einer Erdgeschosswohnung war gestorben. Ihre Parzelle sollte eigentlich geräumt werden. Nun aber sind alle Sachen – darunter Schränke, Stühle und Küchengeräte – aus dem Keller von Brigitte Laskosky verschwunden. Das ist mittlerweile mehr als ein Jahr her. Doch die Sache lässt der Mieterin keine Ruhe. Ihre Gegenstände bekommt sie nicht zurück. Und eine Entschädigung gibt es auch nicht.

„Der Fall wurde als Versehen eingestuft“, erzählt Laskosky. Eine Straftat liegt somit nicht vor und die Polizei konnte nicht helfen. Deshalb hat die Mieterin sich mit ihrer Versicherung in Verbindung gesetzt. Doch die erweiterte Haushaltsversicherung deckt diesen speziellen Fall nicht ab. Sie greift ebenfalls nur bei einem Einbruch. Auch die Haftpflichtversicherung des Hausverwalters kommt nicht für den Schaden auf. Demnach sei die Mieterin Schuld an der Verwechslung. Was ist dran an dieser Behauptung?

Den Keller nutzen Brigitte und Helmut Laskosky seit ihrem Einzug, 1998, in ihre Erdgeschosswohnung. Die Absprache über die Wahl des Kellers habe mündlich mit dem Hausverwalter stattgefunden. „Dieser Keller wurde dann aber nicht eindeutig im Mietvertrag festgehalten“, wie die Seniorin erzählt. 2002 zogen die Eheleute im Haus um. „Wegen der geringeren Einbruchsgefahr sind wir vom Erdgeschoss ins erste Obergeschoss gezogen, als die Wohnung über uns frei wurde.“ Was die Eheleute aber nicht wechselten, war der Keller. „Mein Mann hat mir gesagt, dass wir in dem Keller bleiben können“, so Laskosky. „Woher er diese Information hatte, weiß ich aber nicht.“ Einen neuen Mietvertrag haben die Laskoskys bekommen – allerdings erneut ohne eine genaue Angabe zum Keller.

Die Versicherung des Hausverwalters ist nun der Meinung, dass die Seniorin die Verwechslung selber verursacht hat, indem sie den falschen Keller nutzte. Das sieht auch der Hausverwalter so. Er äußert sich auf SZ-Anfrage zwar zu dem Vorfall, will aber namentlich nicht genannt werden. „Die Keller sind bestimmten Wohnungen zugeteilt. Wenn jemand umzieht, muss auch der Keller gewechselt werden“, sagt er. Dass die Eheleute Laskosky das nicht getan haben, sei ihm nicht bekannt gewesen. „Ich habe dem Chef der Räumungsfirma den Keller gezeigt, der zur Wohnung im Erdgeschoss gehört“, so der Hausverwalter. Der Keller sei auch mit EG links, Wohnung 1 beschriftet gewesen.

Die beauftragte Firma ist sich deshalb auch keiner Schuld bewusst. Sie habe nur „den Auftrag des Hausverwalters ausgeführt“, sagt der Chef. Ein Einzelfall scheint das nicht zu sein. Gegenüber der SZ berichten auch andere Unternehmen von fälschlich leergeräumten Kellern. Wenn das passiert, übernehme aber normalerweise die Haftpflichtversicherung die Kosten. Je nachdem, wer die Verwechselung verursacht hat, bezahle die Versicherung des Auftraggebers oder die der Räumungsfirma. Doch diese Schuldfrage bleibt auf der Loschwitzer Straße auch nach mehr als einem Jahr ungeklärt.

Peter Bartels, Vorstand des Mietervereins Dresden, rät deshalb: „Es sollte immer darauf geachtet werden, dass alle Details schriftlich festgehalten werden.“ Beispielsweise, welcher Keller zu einer Wohnung gehört. Eine mündliche Absprache könne mit einem unabhängigen Zeugen nachgewiesen werden. „Trotzdem ist es ein unsoziales Verhalten, wenn ohne Ankündigung einfach der Keller geräumt wird.“ Man könne die Räumung ja vorher mit einem Zettel in allen Briefkästen ankündigen. Weil das nicht passiert ist, bleibt Brigitte Laskosky nur eine Klage, um den Schock vielleicht doch vergessen zu können. (mit SZ/sh)