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Pegida-Schläger verurteilt

Ein 30-Jähriger hat gestanden, einen Kameramann des russischen Staatsfernsehens so brutal attackiert zu haben, dass dieser einen gebrochenen Schädelknochen davontrug.

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© SZ

Von Alexander Schneider

Wie groß muss der Hass sein, wenn jemand bei seinem angeblich ersten Besuch einer Pegida-Demo derart auf einen Kameramann einprügelt, dass er ihm einen Schädelknochen bricht? Eine Woche lag der Journalist – er arbeitet ausgerechnet für das bei Pegida beliebte russische Staatsfernsehen – nach seiner Operation in einer Klinik. Am Mittwoch, fast zwei Jahre nach der Tat, stand ein Speditionskaufmann aus Südbrandenburg wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Dresden. Der 30-Jährige wurde nach der Tat am Abend des 23. November 2015 gestellt. Dreieinhalb Stunden nach seinem Angriff hatte er noch 1,57 Promille Alkohol im Blut, heißt es in der Anklage. Als Pegida-Teilnehmer habe Andreas D. dem russischen Kameramann in der Sophienstraße mit der rechten Faust gegen das linke Auge geschlagen.

Verteidiger Alexander Hübner – er hat seinen neunfach vorbestraften Dynamo-Anhänger schon einige Male vertreten, meist wegen Straftaten bei Fußballspielen – gab für seinen Mandanten schon zum Beginn des Prozesses ein umfassendes Geständnis ab. Der Angeklagte habe „Mist gemacht, Scheiße gebaut, kurz: es tut ihm leid“, so Hübner. D. selbst entschuldigte sich und sagte, er habe schon zu Hause getrunken, ehe er damals mit Kumpels „zum ersten und auch letzten Mal“ zu Pegida gefahren sei. Es habe ein Gerangel gegeben, weil er nicht habe gefilmt werden wollen.

Der 43-jährige Kameramann, ein auffallend großer Mann, sagte, es sei plötzlich dunkel gewesen – er habe an ein Technikproblem geglaubt, tatsächlich wurde das Fernsehteam attackiert.

Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 4 950 Euro. Ohne Geständnis hätte dem Bewährungsbrecher wohl eine Freiheitsstrafe gedroht. Das Urteil ist rechtskräftig.