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Opfer fehlt vor Gericht

Wegen Körperverletzung erhielt ein Döbelner einen Strafbefehl. Dagegen ging er in Einspruch. Zahlen muss er trotzdem.

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© Symbolbild/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Ein Mann schlägt und tritt seine Freundin – aber die erscheint nicht vor Gericht. Zum zweiten Mal blieb der Zeugenstand am Donnerstag leer. Angeklagt ist ein 34-jähriger Mann aus Döbeln. Am 8. Dezember vergangenen Jahres soll er in der gemeinsamen Wohnung in der Dresdener Straße in Döbeln seine damalige Freundin vom Sofa gezerrt und ihr in den Rücken und ins Gesäß getreten haben. Die Frau erlitt Hämatome und Prellungen. Schon vorher soll es in der Wohnung zweimal zu Gewalttaten gekommen sein. Der Beschuldigte habe sein Opfer mehrfach ins Gesicht geschlagen und es auch getreten, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Als die Frau fliehen wollte, soll er sie gegen einen Tisch geschubst haben. Außerdem habe er ihr den frisch tätowierten Unterarm verdreht. Wegen der Taten erhielt der Angeklagte einen Strafbefehl, gegen den er in Einspruch ging. In der Gerichtsverhandlung gestand der Beschuldigte nur eine Tat teilweise. Die Geschädigte fehlte als Zeugin.

Auch zu dem Fortsetzungstermin ist das Opfer nicht im Gericht erschienen. Verteidiger Rechtsanwalt Jörg Lässig aus Chemnitz verweist auf eine Zeugenaussage. Die bestätigt das, was der Angeklagte in der ersten Verhandlung gestanden hat. Damals sagte er, dass es zwischen ihm und seiner Freundin zu Streitigkeiten gekommen sei, weil sie seinen teuren Hubschrauber in die mit Wasser gefüllte Badewanne geworfen habe. „Ich war sauer“, sagte er. Als er die Wohnung verlassen wollte, soll sie ihn festgehalten haben. „Ich versuchte, mich zu befreien“, schilderte der Beschuldigte. „Da habe ich sie mitgezogen.“

Verteidiger Lässig weist in der Fortsetzungsverhandlung darauf hin, dass bei den Taten Alkohol und Crystal im Spiel waren und darauf, dass sein Mandant im Januar dieses Jahres einen Entzug gemacht habe. „Er ist dabei, wieder im Leben Fuß zu fassen“, so der Verteidiger. Er möchte, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl auf zwei Taten beschränkt wird. Richterin Karin Fahlberg und Staatsanwalt Marcus Schori stimmen dem zu. Das Verfahren für eine Tat wird eingestellt. Für die beiden anderen muss der Beschuldigte eine Geldbuße in Höhe von 1 800 Euro (60 Tagessätze zu 30 Euro) zahlen.