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Obsternte am Straßenrand

Reife Früchte verführen am Straßenrand manchen im Rödertal zum Pflücken. Darf man das?

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© dpa/Arno Burgi

Von Rainer Könen

Radeberg. Der ältere Mann steigt auf die Leiter, pflückt die Kirschen, lässt sie in einen Eimer fallen, den er mitgebracht hat. An einer Straße im Radeberger Umland hat der aus Cottbus stammende Mann, der seinen Namen nicht in der Zeitung sehen will, die Kirschen geerntet. „Ich sehe nicht ein, warum das Obst einfach so an den Bäumen vergammeln soll“, sagt er. So könne er auch ein wenig Geld sparen, meint der Rentner und klettert wieder ins Astwerk.

Er gehört zu den Menschen, die in der Fallobst-Zeit, wenn Kirschen, Birnen oder Äpfel an den Obstbäumen am Straßenrand hängen, die Chance auf das Gratis-Obst nutzen, die Früchte von den Bäumen pflücken oder sie vom Straßenrand aufsammeln. Zeitgenossen, die man in diesen Tagen auch hier in der Region gelegentlich sehen kann. Doch wissen diese Obstpflücker, ob ihr Tun eigentlich legal ist?

Natürlich, wenn die am Straßenrand stehenden Bäume niemandem gehören, ist gegen diese Form der Ernte nichts einzuwenden. Aber in der Regel gehören Straßenbäume „dem jeweiligen Baulastträger“, wie man von der Pressestelle des Bautzner Landratsamtes erfährt. Heißt: Bäume können Bund, Kreis, Gemeinden oder privaten Personen gehören. Etwas, was bei Obsternten am Straßenrand ausgeblendet wird. „Aus Verkehrssicherheitsgründen kann für die Obsternte am Straßenrand grundsätzlich keine Genehmigung erteilt werden“, so eine weitere Info der Landratsamt-Pressestelle.

Stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob es sich bei dieser Form der Obsternte um Mundraub handelt. „Da eine solche Obsternte aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht genehmigt wird, die Früchte von uns nicht genutzt werden, ist das für uns kein Thema“, so ein Mitarbeiter der Pressestelle weiter. Fest steht aber, dass die Bäume, die am Wegesrand stehen, in der Regel jemandem gehören. Müsste der Grundstückseigentümer Fallobst-Täter anzeigen. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Und laut Pressestelle des Bautzener Landratsamtes werde das Aufsammeln der Früchte, wenn diese „von der straßenabgewandten Seite aufgesammelt werden“, toleriert.

Die Zahl derjenigen, die die kostenlosen Früchte am Straßenrand ernten, ist im Vergleich zu Vorwendezeiten in der heutigen Zeit überschaubar geworden. Was sicher auch damit zusammenhängt, dass es nicht mehr so viele Obstbäume an den Straßen in Sachsen gibt. Die ersten Obstbäume ließ Napoleon als Schattenspender und Nahrungsquelle entlang der Heeresstraßen pflanzen. Zu DDR-Zeit wurde der Straßenobstbau als ökonomischer Faktor wiederbelebt. Ein Grund, warum immer mehr Obstbäume an den Straßen verschwinden, ist der zunehmende Verkehr. Seit der Wende hat die Verkehrsdichte auf den Straßen zugenommen, weshalb an Unfallschwerpunkten und nicht nur dort, viele Straßenbäume gefällt wurden.

Im Bautzener Landkreis sieht man hier und da noch Obstgehölze. Wenn in einigen Wochen die Erntesaison für Birnen und Äpfel startet, dürfte so mancher am Straßenrand stehende Obstbaum wieder von Fallobstsammlern abgeerntet werden. Weil diese Ernteform sicher ein wenig Landlust-Atmosphäre verströmt, dem Sammler ein Gefühl von temporärer wirtschaftlicher Unabhängigkeit gibt.

Bei aller Erntelust sollte man jedoch beachten, dass so eine Obsternte nicht ganz ungefährlich ist. Klar, man kann beim Pflücken von der Leiter fallen. Aber oft sind es abgestellte Autos am Straßenrand, die für Verkehrsbehinderungen sorgen.