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Nicht wegen der AfD

Der Alterspräsident im Bundestag soll künftig nicht mehr nach dem Alter bestimmt werden. Dies habe nichts mit der AfD zu tun, beteuert die CDU. Grünen-Senior Ströbele hat daran große Zweifel.

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© dpa

Berlin. Der mögliche Einzug der AfD in den Bundestag ist für Politiker von Grünen und Linkspartei kein Grund, die Regeln für die Bestimmung des Alterspräsidenten zu ändern. Es sei grundsätzlich nicht richtig, in den Abläufen des Bundestages etwas zu ändern, weil mit einer neuen Partei wie der AfD zu rechnen sei, sagte der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele im Deutschlandfunk. Ähnlich äußerte sich auch die Linken-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht.

Union und SPD haben sich darauf geeinigt, den Alterspräsidenten künftig nicht mehr nach Lebensjahren sondern nach parlamentarischen Dienstjahren zu bestimmen. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) wies den Verdacht zurück, die geplante Änderung der Geschäftsordnung geschehe aufgrund des vermuteten Einzugs der AfD in den Bundestag. „Wer es glaubt, wird selig“, sagte Ströbele (77) dazu. Er habe ein „mulmiges Gefühl, wenn man das jetzt macht“.

Als aussichtsreicher Kandidat für die Funktion des Alterspräsidenten gilt seit Ströbeles angekündigtem Rückzug der niedersächsische AfD-Politiker Wilhelm von Gottberg (77). Nach der Neuregelung dürfte Wolfgang Schäuble (74/CDU) der nächste Alterspräsident sein. Der Bundesfinanzminister ist seit 1972 Mitglied des Bundestages.

Wagenknecht warnte in der „Bild am Sonntag“, der Bundestag dürfe der AfD nicht den Gefallen tun, seine Geschäftsordnung an deren Personal auszurichten. „Die Aussicht, dass ein Holocaustleugner wie von Gottberg Alterspräsident werden könnte, ist natürlich gruselig“, räumte Wagenknecht ein. Es sei aber noch gar nicht ausgemacht, dass die Partei den Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde schaffe.

Bei der konstituierenden Sitzung des Parlaments eröffnet nach bisheriger Regelung das älteste Mitglied das Plenum mit einer Rede. In Baden-Württemberg und anderen Bundesländern haben diese Aufgabe schon AfD-Abgeordnete übernommen. Einige Landtage ernennen den dienstältesten Parlamentarier - wie etwa Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In Kiel wurde 1992 die Geschäftsordnung geändert, um einen Abgeordneten der rechtsextremen DVU zu verhindern.

Die AfD sieht in der geplanten Neuregelung auch eine Benachteiligung ostdeutscher Parlamentarier. „Mit der geplanten Änderung der Geschäftsordnung würden ostdeutsche Abgeordnete de facto solange von der Wahrnehmung der Alterspräsidentschaft ausgeschlossen bis der letzte westdeutsche Abgeordnete, der dem Hohen Haus bereits vor 1990 angehörte, den Bundestag verlassen hat“, sagte Martin Trefzer, Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus, nach Angaben seiner Partei. (dpa)