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Neumarkt-Streit: Baurecht für Investor

Das Gutbierische Haus stand einst dort, wo jetzt der Kulturpalast steht. Deshalb scheidet ein Wiederaufbau aus.

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© Visualisierung: KIB

Die Gesellschaft historischer Neumarkt kritisiert die Pläne der Nürnberger Investoren KIB, zwischen Heinrich-Schütz-Residenz und Kulturpalast einen modernen Bau zu errichten. Staffelgeschosse und Flachdächer würden nicht an die Stelle passen, wo der Übergang von Alt- zum Neumarkt ist (die SZ berichtete).

Nun schaltet sich auch Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne) in die Debatte ein. „Der Investor besitzt einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid und damit ein Baurecht“, stellt er klar. Die KIB habe auch versucht, die Erwartungen bei der Fortschreibung seiner Planung zu berücksichtigen. „Und er hat sich den Empfehlungen der Gestaltungskommission unterworfen“, erklärt Schmidt-Lamontain. So habe er bei den Materialien für die Fassaden und der Farbgebung umgeplant.

Mittlerweile hat die KIB einen Bauantrag gestellt. „Wenn dieser geltendem Recht entspricht, hat der Investor einen Anspruch auf eine Baugenehmigung“, erklärt der Bürgermeister. Das Kaufmannshaus, auch Gutbierisches Haus, könne nicht wiedererrichtet werden. „Es stand an einer Stelle, an der heute der Kulturpalast steht“, so Schmidt-Lamontain. Aus diesem Grund sei es nicht in dem städtebaulich-gestalterischen Konzept enthalten. Für dieses gelte der Anspruch der Authentizität. „Das heißt, es werden nur bauhistorisch und baukünstlerisch bedeutsame Gebäude wiedererrichtet, deren originaler Standort gewährleistet werden kann“, erklärt der Bürgermeister. „Es soll ein historisch belegter – nicht beliebiger Wiederaufbau vollzogen werden. Wenn, wie in diesem Fall, ein Wiederaufbau nicht möglich ist, weil der Standort nicht zur Verfügung steht, muss der Bauherr Leitelemente aufgreifen wie stehende Fensterformate, geschossweise und abschnittsweise Fassadengliederungen. Das Projekt wurde der Gestaltungskommission Kulturhistorisches Zentrum vorgestellt und dort befürwortet. (SZ/awe)