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Neuer Zoff um Kleinkläranlagen

Der AZV Kalkreuth will Gebührenprellern auf die Schliche kommen. Die Gemeinden sollen Zuarbeit leisten.

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© Anne Hübschmann

Von Jörg Richter

Kalkreuth. Der Streit um die jährliche Grundgebühr für Kleinkläranlagen im Bereich des Abwasser- zweckverbandes (AZV) Kalkreuth ist noch gar nicht richtig ausgestanden, da winkt neuer Ärger. Der Verband hat jetzt seine Mitgliedsgemeinden aufgefordert, ihre Listen zu vervollständigen. Den AZV interessieren die Besitzer von vollbiologischen Kleinkläranlagen, die das gereinigte Schmutzwasser über Teilsortskanäle (Tok) in öffentliche Gewässer ableiten. Dafür sind laut Satzung Gebühren fällig. Doch wie viele Bürger sie bezahlen sollen, ist derzeit unklar. Denn nicht jede der rund 1 300 Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet ist an einen Tok angeschlossen.

Bei einem Treffen der AZV-Geschäftsführerin Rosmarie Hausmann mit Vertretern der Verwaltungsgemeinschaft Schönfeld/Lampertswalde hatte sich gezeigt, dass es zwischen den Listen des Verbandes und den Listen der Gemeindeverwaltungen Unterschiede gibt. Bei der Erfassung der Tok-Benutzer sei „schlampig“ gearbeitet worden, bestätigte jetzt Bauamtsleiterin Catrin Niemz auf der Gemeinderatssitzung in Lampertswalde. Sie vermied es aber, irgendeiner Seite klar die Schuld wegen dieses Dilemmas zuzuweisen. Weder der anderen noch der eigenen.

Der Lampertswalder Gemeinderat ist wenig erfreut über die Aufforderung des Abwasserzweckverbandes. Er sieht die eigene Verwaltung in die Buhmann-Rolle gedrängt. „Wir sind also wiedermal die Deppen“, brachte ein Gemeinderat die schlechte Stimmung auf den Punkt. Für ihn stelle es sich so da, dass die Gemeinde Lampertswalde seine Bürger ausfragen soll, damit der AZV Kalkreuth weitere Gebühren einkassieren kann.

Zwei Arten der Entwässerung

Das gereinigte Schmutzwasser der biologischen Kleinkläranlagen kann man entweder auf dem eigenen Grundstück versickern lassen oder über Teilortskanäle (Bürgermeisterkanäle) in ein Gewässer ableiten.

Für die Versickerung auf dem Grundstück bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Meißen.

Für die Ableitung über Teilortskanäle müssen die Grundstücksbesitzer bei ihrer Gemeinde eine Einleit-Erlaubnis beantragen.

Quelle: AZV Kalkreuth

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Diese Art der Argumentation will AZV-Geschäftsführerin Rosmarie Hausmann so nicht stehen lassen. „Es geht hier nicht darum, den Schwarzen Peter weiterzugeben“, sagt sie. Vielmehr sei es Pflicht der Gemeinden, vor dem Bau biologischer Kleinkläranlagen Einleit-Erlaubnisse zu erteilen, wenn diese das Abwasser über einen Teilortskanal (früher besser bekannt als Bürgermeisterkanal) in ein Gewässer abgeben. Das sei kein böser Wille, sondern eine Vorgabe der Landesdirektion Sachsen. Dass es zwischen den Listen der Gemeinden und des AZV so große Unterschiede gibt, habe Rosmarie Hausmann sehr überrascht. Ein Abgleich sei unbedingt notwendig.

„Jetzt sind die Gemeinden dran, die Einleitstellen zu erfassen“, sagt sie. Zum letzten Mal sei das in den 90er Jahren passiert. „Da sind alle im Boot, einheitliche Daten zu erhalten, um solide arbeiten zu können“, so die AZV-Geschäftsführerin. Auch um der Gerechtigkeit Willen gegenüber denen, die die Schmutzwassergebühr für Anlagen mit Überlauf in den Teilortskanal zahlen. Sie beträgt seit zwei Jahren 0,51 Euro pro Kubikmeter Wasser.

Im benachbarten AZV Großenhain sind die Kleinkläranlagen Sache der Kommunen. In der Gemeinde Priestewitz sind es rund 80 Stück. Davon sind 26 Grundstücke in Baselitz und acht Grundstücke in Lenz an Teilortskanäle angebunden. „Das sind so wenig, dass wir davon Abstand genommen haben, extra Gebühren zu verlangen“, sagt Bürgermeisterin Manuela Gajewi. Das sei auch Anerkennung für die betroffenen Bürger, die sich bei der Umstellung auf Kleinkläranlagen engagiert hätten.