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Nachtwandern verboten

In der Nationalparkregion gelten ab sofort strenge Regeln für Besucher. Ursache ist die hohe Waldbrandgefahr.

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© Marko Förster

Von Christian Eissner

Sächsische Schweiz. Für das Gebiet der Nationalparkregion Sächsische Schweiz hat das Landratsamt Pirna am Freitag strenge Bestimmungen für Waldbesucher erlassen. Demnach ist es bis auf Weiteres verboten, die Wälder zwischen 21 bis 6 Uhr zu betreten. Mit der Regelung möchte man vor allem das Boofen, also das Übernachten in natürlichen Höhlen und unter Felsüberhängen im Elbsandsteingebirge, unterbinden. Immer wieder hat es in den vergangenen Wochen Waldbrände gegeben, weil Boofer an den Höhlen nachts Feuer entzündet hatten.

© Koerner, Heidemarie

Allein im Nationalpark gab seit Anfang Mai 13 Waldbrände, zu denen die Feuerwehren der umliegenden Orte ausrücken mussten. Zuletzt wurden die Wehren am Mittwochabend in die Nähe der Diebskeller-Boofe oberhalb von Kurort Rathen gerufen. Dort hatte eine Familie trotz strikten Verbots ein Lagerfeuer entzündet. „Sie haben noch nicht einmal eingesehen, wie unverantwortlich das war, was sie dort taten“, ärgert sich Bad Schandaus Wehrleiter Kai Bigge. Die Polizei ermittelt nun in dem Fall. Erst vor wenigen Tagen hatte Bigge in einem SZ-Interview drauf hingewiesen, dass es gerade für die Freiwilligen Feuerwehren in den Gemeinden rund um den Nationalpark eine große Belastung ist, ständig Waldbrände zu löschen – oftmals an Stellen, die nur unter großen Mühen überhaupt erreichbar sind. „Alltägliche Routine darf das nicht werden, dann ist wirklich mal der Riemen runter“, sagte der Stadtwehrleiter.

Platzverweise und Geldstrafen

Mit dem generellen Verbot, nachts den Wald zu betreten, nehmen die Landkreis- und die Forstbehörden nun alle Waldbesucher in eine Art Sippenhaft – weil ein paar wenige sich nicht an die Regeln halten. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, sagt Nationalparksprecher Hanspeter Mayr, wisse die Bürgermeister der Gemeinden aber hinter sich, gerade wegen der hohen Belastung für die Feuerwehren in den vergangenen Wochen.

Das nächtliche Waldverbot umfasst sowohl das Gebiet des Nationalparks als auch das ihn umgebende Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz – insgesamt fast 400 Quadratkilometer östlich und südöstlich von Pirna bis zur tschechischen Grenze. Ausgenommen davon ist laut Landratsamt der Aufenthalt in ausgewiesenen Trekkinghütten des Forststeigs, sofern diese vor 21 Uhr erreicht werden. Und auch Besucher der Felsenbühne Rathen, der Bastei oder einer Waldgaststätte müssen sich keine Sorgen machen, nach 21 Uhr nicht mehr durch den Wald nach Hause gelassen zu werden, beruhigt Nationalparksprecher Hanspeter Mayr. Der Rückweg von Veranstaltungen oder aus einer Gaststätte sei auch nach 21 Uhr noch möglich.

Kontrolliert wird das Verbot von den Nationalpark-Rangern. Treffen sie nachts jemanden im Wald an, werden sie ganz genau nachfragen, sagt Mayr. Boofer müssen sich darauf einstellen, von ihnen aus dem Wald hinausbegleitet zu werden. Die Mitarbeiter der Forstbehörden und die Polizei können Platzverweise aussprechen.

Einschränkungen für Waldbesucher gibt es laut der Verfügung des Landratsamtes übrigens nicht nur nachts, sondern auch tagsüber. Zwischen 6 und 21 Uhr gilt: Waldwege dürfen nicht verlassen werden. Die Forstbehörden und die Feuerwehren hoffen, dass es dank der Regelungen weniger Waldbrände gibt. Die Gebote und Verbote gelten solange, bis die Waldbrandstufen 3 und 4 aufgehoben werden, heißt es seitens des Landratsamtes. Jenen, die gegen die Verfügung verstoßen, drohen Geldbußen bis 2 500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10 000 Euro.