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Muss die Post liefern – trotz Hund?

Die Postunternehmen haben klare Sicherheitsregeln. Etwas tun kann nur der Hundehalter.

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Kein Postmitarbeiter ist verpflichtet, ein Grundstück zu betreten, in dem ein Hund frei läuft. Ganz eindeutig geht hier die Sicherheit des Boten vor. Auch einen Briefkasten, der so an einem Zaun angebracht ist, dass ein dahinter befindlicher Hund nach der Hand des Postboten schnappen könnte, muss nicht befüllt werden. Traut sich ein Postmitarbeiter nicht an einen Briefkasten heran, weil ein Hund ihn bewacht, kann es passieren, dass der betroffene Empfänger sich sämtliche Sendungen in der nächsten Postfiliale selbst abholen muss.

Natürlich kennen die meisten Boten, die regelmäßig dieselbe Tour fahren, ihre Pappenheimer und wissen, welche Hunde mit Vorsicht zu genießen sind. Wer aber als Hundehalter Ärger vermeiden will, ist in erster Linie selbst in der Verantwortung. Den Briefkasten hunde-sicher außen am Zaun anzubringen hilft den Postmitarbeitern viel, ebenso eine Klingel außen am Grundstück. „Es gibt heutzutage Funk-Klingeln, für die man weder Leitungen ziehen noch viel investieren muss“, sagt Ingolf Kulke, Fachkraft für Arbeitssicherheit im Post/DHL-Niederlassungsbereich Dresden. (SZ/ce)