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Müssen Polizisten auf Tattoos verzichten?

Einem bayerischen Beamten wurde die Körper-Verzierung verboten. Welche Regeln für welche Berufe in Dresden gelten.

Von Julia Vollmer
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So unverziert, wie bei diesem Polizisten, sollen die Unterarme bei allen bayerischen Beamten sein.
So unverziert, wie bei diesem Polizisten, sollen die Unterarme bei allen bayerischen Beamten sein. ©  dpa

Der Schriftzug Aloha sollte es sein. Diesen wollte sich ein bayerischer Polizist auf den Unterarm tätowieren lassen. Doch der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied:d Polizisten ist es verboten, sich am Unterarm oder sonst einer Körperpartie tätowieren zu lassen, die beim Tragen der Sommeruniform, also kurzes Hemd, sichtbar wäre. Diese Entscheidung sorgte für heftige Debatten in den sozialen Medien. Die SZ hat sich in Dresden mal umgehört: Welche Vorschriften für das Äußere gibt es für welche Berufsgruppen?

Polizei: Bei der Dresdner Polizei sind die Regeln weniger streng als bei den bayerischen Kollegen. „Im Dienst dürfen Tätowierungen, Brandings, Henna-Bemalungen sowie Piercings, auch Mundpiercings und Ähnliches, nicht zu sehen sein“, sagt Polizeisprecher Marko Laske. Auch Unterarm-Tattoos sind demnach erlaubt. Sie müssen aber, auch im Sommer, von langen Ärmeln bedeckt sein. Regeln gibt es ebenso für Frisuren und Bärte. Verboten sind Irokesenschnitte, besonders grell gefärbte Haare oder Haarsträhnen. Das Gleiche gilt entsprechend für Bärte. Geregelt ist das alles in einer Dienstvorschrift. „Die Erwartungen und das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit setzen ein angemessenes Erscheinungsbild voraus. Dieses erfordert insbesondere ein wertneutrales Auftreten“, erklärt Marko Laske.

Bundeswehr: Auch hier gilt: Im Dienst sollten die Tattoos nicht zu sehen sein. Wenn sie also unter einer langen Hose oder Jacke verschwinden, sind sie erlaubt. Sie dürfen allerdings nicht menschenverachtend oder verfassungsfeindlich sein. Die Haare dürfen nur so gefärbt sein, wie es die natürliche Farbpalette hergibt, also von Blond, über natürliches Rot bis Schwarz. Grelle Farben oder Strähnchen sind tabu. „Haare und Bärte müssen kurz gestutzt sein“, so Fabian Friedl von der Bundeswehr. Vorschriften gibt es auch für Make-up und Nägel. Diese müssen dezent und natürlich sein. Verboten sind farbige Fingernägel oder Strasssteinchen. Nur farbloser Nagellack ist ok.

Krankenhaus: In der Uniklinik sind Tattoos auf Unterarmen, Waden oder Schultern auch ohne Kleidung darüber erlaubt. Einzige Bedingung: Sie dürfen niemanden beleidigen und müssen verfassungskonform sein. Aber auch hier gibt es Hygienevorschriften. „Künstliche oder lackierte Fingernägeln sind nicht zulässig, genauso wie Ringe oder Uhren im Dienst“, erklärt Jana Luntz, Pflegedirektorin an der Uniklinik. Lange Haare müssen zum Zopf gebunden und große Ohrringe abgeklebt werden. Das Gleiche gilt für die städtischen Kliniken. Auch hier sind Tattoos kein Problem.

Verkehrsbetriebe: „Solange niemand Totenköpfe im Gesicht tätowiert hat, darf jeder fahren, wie er will“, sagt DVB-Sprecher Falk Lösch. Es gebe sowohl gepiercte als auch tätowierte Fahrer. Diese müssten im Sommer auch keine langen Oberteile tragen, um die Verzierungen zu verdecken.

Sparkasse: Hier gilt laut Sparkassen-Sprecher Andreas Rieger noch immer das Sprichwort: Kleider machen Leute. Einen Bankberater mit Shorts und Flip-Flops würde man nicht unbedingt als seriös einstufen. „Eine starre Regelung gibt es in unserem Haus nicht. Die Anforderung lautet schlicht: bankübliche Kleidung“, so Rieger. Der Großteil der Kollegen trage Anzug und Krawatte. Aber es gebe auch Mitarbeiter mit Tätowierungen und Piercings.

Stadtverwaltung: Regelungen für das äußere Erscheinungsbild gibt es für die gesamte Stadtverwaltung nicht. Jeder darf also die Frisur oder Tätowierungen tragen, die er mag. Für die Bediensteten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes, also für das Ordnungsamt, gilt die Uniformpflicht, so Stadtsprecher Karl Schuricht. „Die Bediensteten müssen die Uniform stets in einem sauberen und ordentlichen Zustand halten“, so Schuricht. Das Schuhwerk muss dunkelblau oder schwarz, trittsicher und fest sein sowie den Fuß vollständig umschließen und darf keine aufwendigen Verzierungen aufweisen. Die Kopfbedeckung sollte zum Erscheinungsbild passen.

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