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Missbrauch im Asylheim

Ein junger Pakistaner soll sich in einer Dresdner Asylunterkunft an einer 14 Jahre alten, geistig behinderten Jugendlichen vergangen haben. Jetzt steht er vor Gericht.

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© Robert Michael

Alexander Schneider

Dresden. Fast zwei Stunden redet der Angeklagte Shahbaz H. fast ohne Punkt und Komma, der Dolmetscher hat Mühe, Schritt zu halten. Minutiös beschreibt der junge Pakistaner, wie er ein 14 Jahre altes Mädchen in der Dresdner Centrum-Galerie getroffen hat, dass es mit ihm nach Hause wollte und dass die Initiative zum einvernehmlichen Sex von der Jugendlichen ausgegangen sei. Er nennt Zeugen und Beweise, Mitbewohner aus dem Asylheim, die ihn mit dem Mädchen gesehen hätten, Videos belegten, dass er das Mädchen nie zu etwas gezwungen habe, schon gar nicht mit Gewalt.

Es gibt gute Gründe für die Detailgenauigkeit, die Vorwürfe wiegen schwer. Laut Anklage war das damals 14-jährige Mädchen mit seiner Mutter und Geschwistern am Sonnabend, 2. Dezember, einkaufen. H. habe sie in der Centrum-Galerie an der Hand gefasst und gegen ihren Willen mit in seine Unterkunft genommen. Die Jugendliche ist laut Staatsanwaltschaft 50 Prozent geistig behindert, habe das Niveau einer Achtjährigen. Sie habe nach ihrer Mutter gerufen. In dem Heim in der Florastraße habe H. das Mädchen in seinem Zimmer eingeschlossen und es dort erkennbar gegen ihren Willen missbraucht. Erst am nächsten Vormittag habe er sein Opfer gehen lassen. Dem Mann wird Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung vorgeworfen. Der Prozess läuft seit Mittwoch vor dem Amtsgericht Dresden.

Polizei fahndete nach Vermisster

Es ist ein spektakulärer Fall. Nachdem die Mutter ihr Kind nachmittags vermisste, alarmierte sie die Polizei. Am Sonntag veröffentlichten die Beamten eine Vermisstenmeldung. Gesucht wurde ein Mädchen mit langen blonden Haaren und Nasen-Piercing, die Jugendliche wohne in einem Kinder- und Jugendheim und habe Orientierungsprobleme. Ein Autofahrer, der die Meldung im Radio gehört hatte, sah ein Mädchen, auf das die Beschreibung passte – am Höckendorfer Weg im Dresdner Süden, einige Kilometer von der Centrum-Galerie und der Unterkunft in der Florastraße entfernt. Tage später wurde H. festgenommen. Seit 14. Dezember sitzt er in U-Haft. Weil H. nicht vorbestraft ist und bei den Taten keine Gewalt ausgeübt worden sei, klagte die Staatsanwaltschaft den Fall vor dem Schöffengericht und nicht vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts an.

Zunächst berichtete der Angeklagte, dass er seit 2015 in Deutschland sei. Als Schiit sei er von den Sunniten in seiner Heimat unterdrückt worden. „Ich bin hier hergekommen, um mein Leben zu retten“, sagte er. Sein Asylantrag sei abgelehnt worden. Er habe nie Probleme in Dresden gehabt, zuletzt sogar sechs Monate in einer Firma gearbeitet. Von sich aus kritisierte er mehrfach, dass er sich benachteiligt fühle. Jeder glaube nur dem Mädchen, sagte er.

Dann schilderte er ausführlich, wie er die 14-Jährige kennengelernt habe – vor der Primark-Filiale. Sie habe ihn mehrfach angesehen, er sei ihr gefolgt. Er sei überrascht gewesen, dass sie nicht zur Toilette wollte, was sie vorgegeben hatte, sondern sie habe gezielt zu ihm gewollt. In der Unterkunft habe sie mit ihm Sex gewollt. Für ihn sei das überraschend gewesen, er habe noch nie mit einer Frau geschlafen. Er berichtete, dass sie danach gemeinsam Essen eingekauft hätten, dass sie ihn auch da freiwillig begleitet habe und dass sie nachts noch mehrfach miteinander geschlafen hätten. Er schilderte, was sie gesprochen haben, dass sie auf seinem Handy Musikvideos angesehen habe, es gebe Handyvideos, die ein glückliches Mädchen zeigten.

Widersprüche kamen erst zur Sprache, als der Vorsitzende Richter Markus Vogel Fragen stellte. So wollte er wissen, warum H. sich vor dem Mädchen als 20-Jähriger ausgegeben habe. „Ich habe nicht gelogen. Ich bin 20“, sagte H. Er habe sich bei seiner Ankunft in München älter ausgegeben. Das machten alle so, sagte er. H. sei auch kein gelernter Elektrotechniker, wie er zunächst sagte. Er habe nach der Schule zwei Jahre im Laden seines Bruders gearbeitet.

Das Gericht hat nun noch viel aufzuklären. Etwa die Frage, ob H. die Behinderung des Mädchens habe erkennen können. Wie alt H. ist, soll nun von einem Experten geklärt werden. Ist er tatsächlich erst 20, ist zu prüfen, ob für ihn im Falle seiner Schuld das Jugendstrafrecht gilt. Das Gericht hat weitere Verhandlungstage bestimmt, vorerst bis Anfang August.