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Mildes Urteil für Unfallfahrer

Zwei Menschen starben bei einem Unfall auf der A 4 bei Wilsdruff. Offen ist, warum der Bremsassistent eines Lasters nicht reagierte.

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© Archivfoto: Roland Halkasch

Wilsdruff. Wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen müssen sich seit Anfang Oktober zwei Männer vor dem Schöffengericht in Dippoldiswalde verantworten. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Jüngere der beiden Deutschen, der damals 19-jährige Nick A., am Abend des 20. November 2016 auf der A 4 bei Wilsdruff mit seinem Skoda einen Lkw überholt. Beim Einscheren in die rechte Fahrspur übersah er einen Opel Astra und touchierte mit dem rechten vorderen Kotflügel dessen Heck. Dadurch wurde der Opel gegen die rechte Leitplanke geschleudert. Von dort prallte er in Schräglage zurück, wo er von dem dahinter fahrenden Lkw, mit Christian B. am Steuer, getroffen wurde. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Kombi erneut gegen die linke Leitplanke geschleudert. Dort kam er schließlich zum Stehen. Die 57-jährige Opel-Fahrerin und ihr 61-jähriger Ehemann verstarben noch an der Unfallstelle.

Am Dienstag fiel das Urteil gegen Nick A. Das Gericht sprach ihn der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen schuldig. Da weder Alkohol noch überhöhte Geschwindigkeit im Spiel waren, fiel die Strafe gegen ihn mit einer Zahlung von 1 300 Euro und einen Monat Fahrverbot milde aus. Das Verfahren gegen den Lkw-Fahrer wurde abgetrennt. Um seine Unfallbeteiligung feststellen zu können, sind weitere Gutachten notwendig. So soll geklärt werden, ob der Bremsassistent des Sattelzugs aktiviert war und falls ja, warum dieser versagte. Bisher ist bekannt, dass der 42-jährige B. zweimal auf den Opel aufgefahren ist. Der Prozess wird noch bis Dezember fortgesetzt. (ypo)