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Mietnomaden zahlen nicht

Ein Ehepaar aus Döbeln ist des Betrugs angeklagt. Es hatte falsche Angaben gemacht, um eine Wohnung zu bekommen.

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Die Angeklagten zahlten die Kaution und die ersten beiden Monatsmieten. Dann blieben sie die Miete schuldig. Dem Vermieter entstand ein Schaden in Höhe von fast 3 800 Euro. Deswegen muss sich das Ehepaar nun vor dem Döbelner Amtsgericht verantworten.
Die Angeklagten zahlten die Kaution und die ersten beiden Monatsmieten. Dann blieben sie die Miete schuldig. Dem Vermieter entstand ein Schaden in Höhe von fast 3 800 Euro. Deswegen muss sich das Ehepaar nun vor dem Döbelner Amtsgericht verantworten. © Patrick Seeger/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Als das Ehepaar im Mai 2017 die Anfragen zu einer Wohnung in der Bahnhofstraße in Döbeln an den Vermieter schickte, wussten die 27-jährige Frau und ihr 26-jähriger Mann, dass sie Schulden ohne Ende habe. In der Mietauskunft gaben sie wahrheitswidrig an, bisher weder eine eidesstattliche Versicherung noch eine Vermögensauskunft abgegeben zu haben. Der Vermieter übergab ihnen im Vertrauen auf ihre Angaben die Wohnung. Sie zahlten die Kaution und die ersten beiden Monatsmieten. Dann blieben sie die Miete schuldig. Dem Vermieter entstand ein Schaden in Höhe von fast 3 800 Euro. Der Fall kam vors Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wurde dem Ehepaar Betrug.

Die Angeklagte gesteht, falsche Angaben gemacht zu haben. „Wir mussten aus unserer Wohnung raus und hatten Angst, dass wir auf der Straße stehen.“ Wie sie schildert, sei sie in dem Haus von den anderen Mietern „fertiggemacht“ worden. Auch soll eine Mieterin einen Hund gehalten haben, obwohl Hundehaltung in dem Haus verboten sei. „Ich habe Angst vor Hunden“, sagt sie. „Er lief ohne Leine rum.“

Doch dem widerspricht der Vermieter. „Im Haus ist Hundehaltung erlaubt“, sagt er und er schildert, dass sie trotz der fehlenden Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vormieter einen guten Eindruck machten.

Das Ehepaar, dass vier Kinder im Alter von ein bis sieben Jahren hat und ein fünftes erwartet, zahlte schon in ihrer vorherigen Wohnung die Miete nicht. Von 2015 bis 2017 liefen so über 10 000 Euro Mietschulden auf. Der neue geprellte Vermieter sah sich die Wohnung, in der die Angeklagten zuvor in der Ritterstraße gewohnt hatten, an. „Vor der Wohnung im Dachgeschoss war alles vermüllt“, schildert er.

Vor Gericht sind die Angeklagten nicht unbekannt. Während die 27-jährige 2016 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, musste der Ehemann wegen Körperverletzung eine Geldstrafe zahlen.

Richter Janko Ehrlich verurteilt die Beschuldigten wegen Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von jeweils 300 Euro. Sollten sie die Strafe nicht zahlen, droht ihnen ersatzweise Haft.