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Mieter verstorben – Mietvertrag läuft weiter

Hinterbliebene aus Dohna mussten rund drei Monate lang weiter zahlen – das ist die Regel. Aber es gibt auch Ausnahmen.

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© dpa

Von Heike Sabel

Dohna. Stirbt ein Angehöriger, kommen zur Trauer zig Wege und etliche Kosten. Ein Posten ist die Wohnungsmiete. Zudem sind Verträge zu kündigen. Bei Familie Hartmann aus Dohna war das zum Beispiel der mit dem Mietvertrag gekoppelte Betreuungsvertrag für das Betreute Wohnen Sonnenhof in Heidenau. Dabei stießen die Hartmanns auf einige Fragen. Die SZ hat sie zum Anlass genommen, um beim

Vermieter, der städtischen Wohnungsgesellschaft, und dem Mietrechtsverein, nachzufragen.

Welche Kündigungsfrist gilt im Todesfall?

Prinzipiell die gesetzlichen drei Monate. Es sei denn, die Wohnung wird eher neu vermietet, der Mieter – sprich der Erbe – findet einen Nachfolger oder er und der Vermieter einigen sich anderweitig. Nichts davon traf bei Hartmanns zu. Die im März gekündigte Wohnung im Sonnenhof ist erst zum 1. Oktober wieder vermietet, sagt die WVH. Die dreimonatige Kündigungsfrist endete am 30. Juni. Die Hartmanns hätten sich bei Todesfall Entgegenkommen gewünscht. Drei Monatsmieten zu zahlen, sei kein Pappenstiel. Die WVH will zwar „größtmöglichen Service“ bieten und den „Mietern mit Zugeständnissen und Leistungen“ entgegenkommen, doch dabei müssen „betriebswirtschaftlichen Erfordernisse“ berücksichtigt werden, sagt Firmen-Sprecherin Iris Queißer. Deshalb kam ein vorzeitiges Ende des Mietvertrages nicht infrage. Das Betreute Wohnen ist zudem eine Sonderform. Hier sterben, bedingt durch das Alter der Bewohner, Mieter öfter als in anderen Wohnungen.


Wann ist die Kaution zurückzuzahlen?
Die Kaution betraf bei der Mutter von Hans-Joachim Hartmann 820 Euro. Viel Geld. Deshalb drängten die Hartmanns auf schnelle Übergabe der Wohnung. Das sei – mängelfrei – am 18. April erfolgt. Bis 30. Juni, dem Ende des Mietvertrages, war die Kaution noch nicht zurückgezahlt, beklagten sie.

Das Gesetz schreibt dafür keine eindeutige Frist fest. Die WVH bezieht sich auf Gerichte, die bis zu sechs Monate einräumen. Mietrechtler sprechen von höchstens sechs Monaten. Das Amtsgericht Hannover urteilte: Nach Ende des Mietverhältnisses und beanstandungsfreier Wohnungsabnahme kann der Mieter die Rückzahlung der Mietkaution verlangen, wenn der Mietvertrag vorsieht, dass die Sicherheitsleistung nebst Zinsen bei Mietende fällig wird. Es kann dann lediglich eine Reserve für noch nicht abgerechnete Betriebskosten einbehalten werden. (Az: 515 C 16736/99) Die WVH hat die Kaution inzwischen binnen zehn Tagen nach Mietende zurückgezahlt.

Warum sind Miet- und Betreuungsvertrag gekoppelt?
Es sind zwei Verträge, die getrennt geschlossen und gekündigt werden. Aber: Der Mietvertrag für das betreute Wohnen ist nur mit dem Betreuungsvertrag gültig. So mussten Hartmanns noch für drei Monate jeweils 80 Euro Servicepauschale, also 240 Euro, zahlen. „Ärgerlich, denn Leistungen wurden gar nicht in Anspruch genommen“, sagt Hans-Joachim Hartmann. Auch vorher kaum. Doch die Betreuungsverträge sind Grundlage für die Finanzierung und Organisation des Betreuten Wohnens – unabhängig von der Inanspruchnahme.