Merken

Mietbetrüger endlich verurteilt

Ein Mann aus Döbeln soll betrogen und eine Urkunde gefälscht haben. Am dritten Verhandlungstag fiel das Urteil.

Teilen
Folgen
© SZ

Von Helene Krause

Döbeln. Drei Verhandlungstage brauchte das Amtsgericht in Döbeln, um einen 58-jährigen Ortsansässigen zu verurteilen. Vorgeworfen wurde ihm Mietbetrug in drei Fällen und eine Urkundenfälschung.

Im Zeitraum von 2012 bis 2017 soll er in der Oschatzer Straße in Döbeln Gewerberäume an drei Bekannte vermietet haben. Die Mieten erhielt der Eigentümer des Grundstückes, ein in der Schweiz lebender Slowake, nie. Außerdem soll der Beschuldigte auf einem Mietvertrag eine Unterschrift gefälscht haben.

In der zweiten Verhandlung hatte ein Zeuge, der eine Halle gemietet hatte, ausgesagt, dass er die Miete regelmäßig in bar an den Angeklagten gezahlt hätte. Er benannte dafür Zeugen, die bei der Übergabe der Zahlungen dabei gewesen sein sollten. Die Zeugen wurden in der dritten Verhandlung gehört. Doch keiner von ihnen hatte gesehen, dass die Miete tatsächlich in bar an den Beschuldigten übergeben wurde. Einer sagte lediglich, dass er einen Briefumschlag gesehen hätte, in dem, so vermutet er, Geld steckte. Auf dem Umschlag hätte der Name des Mieters der Halle gestanden. „Das konnte aber auch das Geld für Fahrzeuge gewesen sein“, so der Zeuge. Ein weiterer Zeuge, der offiziell vom Eigentümer beauftragt war, das Grundstück zu verwalten, schildert, dass er nie Barzahlungen erhalten habe. „Die Mieten werden überwiesen“, sagt der Zeuge.

Anhand der Zeugenaussagen und des Teilgeständnisses des Angeklagten im Bezug auf die Urkundenfälschung geht das Gericht davon aus, dass der Beschuldigte die Taten begangen hat. Richterin Karin Fahlberg verurteilt den Beschuldigten wegen Betrugs in zwei Fällen und wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro. In einem Betrugsfall, ein Mieter hatte die Gewerberäume für einen Kasten Bier gemietet, wird das Verfahren eingestellt.

„Es fällt nicht erheblich straferhöhend ins Gewicht“, so die Richterin. Außerdem wird vom Angeklagten für den entstandenen Schaden ein Wertersatz in Höhe von 20502,64 Euro eingezogen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von acht Monaten plädiert. Die Verteidigerin Carolin Greger hatte für ihren Mandanten für die Betrugstaten Freispruch gefordert und für die Urkundenfälschung eine Geldstrafe im unteren Bereich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.