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Mehr Verstöße gegen das Waffengesetz

2017 wurden im Landkreis mehr unerlaubte Waffen gefunden als im Vorjahr. Eine Gruppe sticht besonders heraus.

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© dpa

Von Dominique Bielmeier und Sebastian Kositz

Ein 16-Jähriger will das Festzelt eines Volksfestes im Landkreis Meißen betreten, als er von Securitymitarbeitern aufgehalten und durchsucht wird. Eine Taschenlampe, die der Junge dabei hat, kommt ihnen verdächtig vor. Zu Recht, denn bei der „Lampe“ handelt es sich um einen getarnten Elektroschocker. Dieser landet bei der Polizei – und der Fall des 16-Jährigen geht in die Statistik der Waffengesetzverstöße für das vergangene Jahr ein.

Schreckschusspistolen sind mit Kleinem Waffenschein erlaubt.
Schreckschusspistolen sind mit Kleinem Waffenschein erlaubt. © dpa
Auch das Führen von Schlagringen ist eine Straftat.
Auch das Führen von Schlagringen ist eine Straftat. © dpa

Polizeisprecher Thomas Geithner hat diesen anonymisierten Fall geschildert und für die SZ die wichtigsten Fragen rund um unerlaubte Waffen im Landkreis Meißen beantwortet.

Wie viele Verstöße gegen das Waffengesetz gab es im Jahr 2017?
Im vergangenen Jahr hat die Dresdner Polizei genau 86 Verstöße gegen das Waffenrecht im Landkreis Meißen registriert, neun mehr als im Jahr zuvor. Zusammengerechnet wurden reine waffenrechtliche Verstöße und solche „in Tateinheit“.

Um welche Waffen handelte es sich dabei?
Festgestellt wurden unter anderem Schusswaffen wie Langwaffen, Softair-Waffen, Revolver oder Schreckschusswaffen, Hieb- und Stichwaffen wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Butterfly- und Springmesser sowie Elektroschocker.

In wie vielen Fällen lag eine Straftat vor?
Das deutsche Waffengesetz unterscheidet in Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Wer mit einem Einhandmesser, einem Schlagstock oder einem täuschend echten Nachbau einer Schusswaffe, zum Beispiel einer Softair-Waffe, in der Öffentlichkeit erwischt wird, muss sich auf ein Verwarn- oder Bußgeld gefasst machen. Der Besitz oder das Führen von Schusswaffen, Totschlägern oder Schlagringen, aber auch Gegenständen mit Reizstoffen, gelten als Straftaten und sind sogar ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Letztere Fälle haben im vergangenen Jahr im Landkreis Meißen deutlich überwogen: Die 86 Verstöße unterteilen sich in 84 Straftaten und nur zwei Ordnungswidrigkeiten.

Wie wurde die Polizei auf die Verstöße aufmerksam?
Die Beamten entdeckten die meisten Waffen durch Zufall, zum Beispiel bei Wohnungsdurchsuchungen und Verkehrskontrollen. Auch bei der Durchsetzung von Haftbefehlen werden immer wieder unerlaubte Waffen gefunden.

Welche Personen fielen besonders häufig auf?
Eine Gruppe stach bei den Waffenfunden hervor wie keine andere: männliche Deutsche. „In zwölf Vorgängen konnte ein Zusammenhang zwischen Betäubungsmitteldelikten und waffenrechtlichen Verstößen hergestellt werden“, erklärt Thomas Geithner. In nur zwei Fällen hätten die Verstöße im Zusammenhang mit politisch motivierten Straftaten gestanden.

Ist es bereits ein Verstoß, wenn jemand ein Taschenmesser bei sich führt?
Nein, erklärt Polizeisprecher Geithner: „Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.“ Der Polizeisprecher verweist auf Anlage 2 zum Gesetz, die sogenannte Waffenliste. Dort sind verbotene Waffen und auch Munition aufgelistet, darunter Kurioses wie Präzisionsschleudern, Schießkugelschreiber und Taschenlampenpistolen. Mit Kleinem Waffenschein erlaubt sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, wenn sie einer bestimmten Bauart entsprechen und ein Zulassungszeichen tragen.

Manchmal müssen die Beamten aber ganz genau hinsehen: Als sie im vergangenen Jahr einen 41-Jährigen in der Riesaer Bahnhofstraße kontrollierten, stellten sie bei ihm eine Schreckschusswaffe fest, die mit scharfer Munition geladen war. Damit diese überhaupt in die Pistole passte, musste sie im Geschossbereich bearbeitet werden.