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Mann vergewaltigt Nichte seiner Lebensgefährtin

Ein Schöffengericht befand den Klipphausener für schuldig und schickte ihn für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.

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Von Jürgen Müller

Der 47-jährige Claus R. aus der Gemeinde Klipphausen muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Schöffengericht am Amtsgericht Meißen befand ihn gestern nach siebenstündiger Verhandlung für schuldig, die damals 19-jährige Nichte seiner Lebensgefährtin in mindestens einem Fall vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte bestritt bis zuletzt die Tat.

Ereignet haben soll sich das Verbrechen an einem nicht mehr genau zu bestimmenden Zeitpunkt zwischen dem 18. August und dem 1. September 2007. Damals machte die zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alte Geschädigte gemeinsam mit ihrem jüngeren Bruder Ferien bei ihrer Tante in einem Ortsteil der Gemeinde Klipphausen. Sie schlief mit ihrem Bruder im Wohnzimmer, in mindestens einer Nacht übernachtete der Junge aber mit seinem Cousin im Zimmer. Wahrscheinlich kam es in dieser Nacht zur Vergewaltigung.

Polizei glaubt ihr nicht

R. soll die junge Frau erst an Brust und Scheide berührt und sie dann vergewaltigt haben. Damit niemand ihre Schreie hört, soll er ihr den Mund zugehalten haben. Erst nachdem sie wieder zu Hause ist, erzählt die junge Frau ihrer Mutter von dem Vorgefallenen. Die geht sofort zur Polizei. Doch dort glaubt man ihr zunächst nicht, weil sich das geistig behinderte Mädchen in Widersprüche verwickelt. Der Richter kritisiert die Kriminalisten. Wenn Widersprüche in der Aussage seien, sei diese noch lange nicht unglaubhaft. „So einfach ist das Leben nicht.“

Die Verhandlung ist zäh und schwierig, weil viele Zeugen geistig behindert sind, Mühe haben, der Verhandlung zu folgen, Fragen nicht verstehen. Andere wiederum machen Gefälligkeitsaussagen, um den Angeklagten zu entlasten.

Zwei Dinge sind bemerkenswert. So wurde die Geschädigte schon vor Jahren von einem anderen Familienmitglied vergewaltigt. Der Mann wurde dafür rechtskräftig verurteilt und saß längere Zeit im Gefängnis. Der Angeklagte wusste davon, was das Gericht strafverschärfend wertete. Er selbst ist ebenfalls kein unbeschriebenes Blatt. Bereits 1994 wurde R. wegen versuchter Vergewaltigung seiner leiblichen Nichte verurteilt. „Solche Taten waren ihm also nicht wesensfremd“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht konnte keinerlei Motive finden, warum die Geschädigte den Angeklagten zu Unrecht beschuldigen sollte. Trotz Widersprüchen blieben konstante Aussagen, denen das Gericht Glauben schenkte: Der Geschlechtsverkehr geschah auf dem Sofa in der Wohnung des Angeklagten in den Ferien.

Verteidiger fordert Freispruch

Gespalten in seiner Meinung ist wegen der widersprüchlichen Aussagen auch der Staatsanwalt. Letztlich sieht er als bewiesen an, dass R. mit der Geschädigten gegen ihren Willen und gegen ihren Widerstand Geschlechtsverkehr durchführte. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.