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Manchmal kracht’s erst nach dem Feuerwerk

Ein junger Mann aus Gleisberg hat Böller gezündet und damit wohl Nachbarn verärgert. Es folgte ein anonymer Anruf.

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© Symbolfoto: D. Thomas

Von Heike Heisig

Roßwein/Gleisberg. In lauen Sommernächten ist das Knallen von Feuerwerkskörpern keine Seltenheit. Doch nicht nur bei größeren Festen werden Raketen in den Abendhimmel gejagt. Inzwischen krönt ein Feuerwerk auch manche private Feier. Das gefällt nicht jedem, wie jetzt ein Beispiel in Gleisberg gezeigt hat.

Ortsvorsteher Bernd Handschack berichtete während der vergangenen Sitzung von einem Mann. Der habe ihn noch während des Feuerwerkes nach 22 Uhr angerufen und gefragt, inwieweit das angemeldet ist. Seinen Namen wollte der Anrufer Handschack zufolge nicht sagen. Deshalb hätte sich der Ortsvorsteher eigentlich auch nicht weiter kümmern müssen. Er tat es trotzdem. Noch mehr zur Aufklärung konnte Ortschaftsrätin Anke Weber beitragen. Ihr Sohn sei derjenige gewesen, der das Feuerwerk an besagtem Abend veranstaltet hat – nach Einhaltung aller Schritte und Vorgaben.

Zunächst sollte das Feuerwerk auf einem abgeernteten Feld gezündet werden. „Das wurde wegen der zu großen Hitze und Waldbrandgefahr vom Ordnungsamt abgelehnt“, erzählte Anke Weber. Dafür sei grundsätzlich Verständnis dagewesen. Nachdem es aber kurz vor der Feier geregnet habe, sei nochmals eine Anfrage ans Ordnungsamt gegangen. „Danach ist es meinem Sohn gestattet worden, von der Straße aus zwischen 22 und 22.30 Uhr ein Feuerwerk zu zünden“, schilderte die Ortschaftsrätin. Dass er das vorhat, habe ihr Sohn den Nachbarn rechtzeitig durch einen in deren Briefkasten geworfenen Zettel angezeigt. „Mehr kann man nicht machen“, fanden Bernd Handschack und die übrigen Ortschaftsräte.

Roßweins Hauptamtsleiter Ronny Kie-nert bestätigt, dass der junge Mann als Veranstalter eines privaten Feuerwerkes alles richtig gemacht hat. Das muss tatsächlich bei der Kommune angezeigt und in der Regel bis 22 Uhr gezündet worden sein. Denn danach ist bis 6 Uhr eine Nachtruhe einzuhalten. Das regelt in Roßwein und vielen anderen Kommunen auch die Polizeiverordnung. Wer begründet, weshalb er das Feuerwerk geringfügig später abfeuern möchte, der bekomme das Kienert zufolge in der Regel auch genehmigt. Für die Erlaubnis allgemein falle eine kleine Verwaltungsgebühr von rund zehn Euro an, so der Amtsleiter.

Wesentlich teurer kann es werden, wenn Privatleute gegen die Anmeldepflicht und womöglich noch gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen. Das tut, erklärt Ronny Kienert, wer sich zum Beispiel in Nachbarländern Böller besorgt, die in Deutschland nicht zugelassen sind oder sogar damit handelt. „Das stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Umweltschutzes dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro geahndet werden“, so der Roßweiner Hauptamtsleiter. Müssten sich Gerichte damit beschäftigen, drohe sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Aber schon ein Verstoß gegen die Nachtruhe wegen des Zünden eines unangemeldeten Feuerwerkes, kann – vom Ärger mit den Nachbarn mal abgesehen – einiges kosten. Wird das nächtliche Knallen beim Ordnungsamt angezeigt und von diesem verfolgt, dann muss der „Sünder“ mit einem Bußgeld rechnen, das zwischen zehn und 1 000 Euro liegt. „Kein Vergleich also zum Aufwand, das Feuerwerk anzumelden und den kleinen Obolus zu zahlen“, findet Ronny Kienert.

Etwas andere Spielregeln müssen diejenigen beachten, die von Berufs wegen Feuerwerke zünden wie beispielsweise beim Talsperrenfest in Kriebstein. „Pyrotechniker sind verpflichtet, die von ihnen geplanten Feuerwerke rechtzeitig beim Landratsamt anzumelden. Für gewöhnlich bekommen wir als Kommune dann eine Information von der Behörde, damit wir Bescheid wissen“, erklärt der Amtsleiter. Das funktioniert nach seinen bisherigen Erfahrungen wirklich gut. Nicht angemeldet werden müssen Feuerwerke übrigens am 31. Dezember und 1. Januar eines jeden Jahres.

Zurzeit allerdings werden von den Ordnungsämtern aller Städte und Gemeinden keine Feuerwerke erlaubt. Im Landkreis wurde die Waldbrandstufe vier ausgerufen. Das bedeutet hohe Gefahr. Deshalb mussten auch die für Sonnabend geplanten Feuerwerke zum Talsperrenfest in Kriebstein und das zum 60. Geburtstag des Kanuvereins Leisnig abgesagt werden. (mit je)