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Lügen vor Gericht ist teuer

Eine 53-jährige Frau aus Döbeln ist wegen uneidlicher Falschaussage angeklagt. Zur Verhandlung wird sie vorgeführt.

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© Symbolfoto: Stefan Puchner/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Schwierig gestaltete sich die Verhandlung gegen eine 53-jährige Frau aus Döbeln vor dem Amtsgericht. Das nicht nur, weil sie taubstumm ist und zwei Gebärdendolmetscherinnen übersetzen mussten, sondern auch, weil sie ohne ihren Anwalt in der Verhandlung nichts sagen wollte. Nicht einmal ihre Personalien gab sie bekannt. Außerdem verließ sie noch vor dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft den Prozess. Zur Verhandlung musste sie letztlich sogar von der Polizei vorgeführt werden. Vorgeworfen wurde ihr die uneidliche Falschaussage vor Gericht.

In der Verhandlung am 23. Januar dieses Jahres stand der Ehemann der Angeklagten wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung vor Gericht. Er soll ein Steakmesser nach einem Polizeibeamten geworfen haben. Damals sagte die Frau als Zeugin wahrheitswidrig aus, dass ihr Mann das Messer abgelegt hätte. In Wirklichkeit hatte er es aber nach dem Beamten geworfen. Es verfehlte den Polizisten nur knapp. Der Tat vorausgegangen war, dass die Angeklagte die Polizei gerufen hatte, weil es zwischen ihr und ihrem Ehemann zu einem Streit gekommen war. Der Mann saß mit dem Messer in der Hand im Wohnzimmer und wollte sich die Pulsadern aufschneiden. So fanden ihn die Beamten vor, als sie das Zimmer betraten. Als der Ehemann die Polizisten sah, sei er mit dem Messer auf sie zugegangen. Beide Beamte hätten daraufhin die Wohnung verlassen und die Wohnungstür hinter sich zugemacht. Kurz darauf trat der Ehemann mit dem Messer aus der Tür und hätte das Messer nach einem der Polizisten geworfen. So schildern es die zwei Polizeibeamten als Zeugen in beiden Verhandlungen. Dass die Angeklagte in der Verhandlung ihres Mannes ausgesagt hat, dass er das Messer abgelegt und nicht geworfen habe, konnte Staatsanwalt Marcus Schori als Zeuge bestätigen. Er war in dem ersten Prozess der Staatsanwalt und hat das Verfahren wegen Falschaussage gegen die Beschuldigte eingeleitet.

In der Verhandlung gibt die Angeklagte immer wieder zu verstehen, dass sie ohne Anwalt nichts sagt. Außerdem moniert sie, dass sie ohne Frühstück und ohne ihre Tabletten nehmen zu können, das Haus verlassen musste. Von dem Prozess will sie nichts gewusst haben. Doch das lässt Richterin Marion Zöllner nicht gelten. „Sie haben die Anklage und die Ladung rechtzeitig erhalten“, sagt sie. „Sie hatten genug Zeit, sich um einen Rechtsanwalt zu kümmern. Außerdem brauchen Sie keinen.“ Dass die Beschuldigte die Ladung erhalten hat, beweist zudem ein Fax, dass sie nach Erhalt an das Gericht gesendet hat. In diesem steht, dass sie zur Verhandlung nicht kommen kann, weil sie nicht laufen kann. Vor Gericht ist sie mit Krücken erschienen. Als sie nach der Vernehmung des zweiten Zeugen vorgibt, der Verhandlung nicht mehr folgen zu können, weil sie noch nichts gegessen und auch keinen Anwalt hat und dazu noch in Tränen ausbricht, erlaubt ihr Richterin Zöllner, die Verhandlung zu verlassen. Das tut die Angeklagte auch.

Richterin Marion Zöllner verurteilt sie wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe von 1 800 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.