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Stadt zahlt mehr für Bestattungen

Ein aktueller Fall hat das Problem öffentlich gemacht. Knackpunkt war die lange Bearbeitungszeit nach einem Todesfall.

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© André Braun

Von Heike Heisig

Leisnig. Es ist nicht an der Tagesordnung, aber auch längst keine Ausnahme mehr: Ein Mann oder eine Frau stirbt. Es gibt keine Angehörigen, die sich um die Bestattung kümmern und diese bezahlen. Dann sind in Sachsen die Kommunen zuständig, das besagt das Polizeigesetz des Freistaates. Auf dessen Grundlage muss die Stadt Leisnig inzwischen in etwa 50 Fällen im Jahr aktiv werden.

„Aber eine Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen, bis feststeht, was aus einem Verstorbenen beziehungsweise dessen Überresten wird, das ist einfach nicht hinnehmbar“, sagte Stadtrat Hans-Hermann Schleußner (Freie Wähler). Er berichtete von einem Sterbefall im Hospiz. Danach habe es Querelen gegeben. Möglicherweise auch, weil der zuständige Mitarbeiter im Rathaus im Urlaub gewesen sei. „Da muss es klare Vertretungsregeln geben und festgelegt werden, wer, wann, welche Entscheidungen treffen, also Bestatter beauftragen darf“, forderte Schleußner.

Bauamtsleiter Thomas Schröder kennt den Fall. Wie er darstellte, müsse die Verwaltung in jedem Fall vorher prüfen, ob es tatsächlich keine Verwandten gibt und falls doch, inwieweit die willens und in der Lage sind, die Bestattungskosten zu übernehmen. Das könne dauern.

Der Aufwand sei aus Schröders Sicht aus mehreren Gründen gerechtfertigt – vor allem wegen der Finanzen. Durch das Krankenhaus im Ort hat Leisnig schon von jeher eine höhere Belastung durch die Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige als vergleichbar große Nachbarstädte. Nun kommt aber noch das Hospiz hinzu. Durch diese Einrichtung werden wahrscheinlich auch die Auslagen, die auf die Kommune zurückfallen, steigen. „Keine Frage, wir freuen uns als Stadt über so eine wichtige Einrichtung wie das Hospiz, müssen aber auch solche Dinge wie die Beerdigungskosten ansprechen und berücksichtigen“, so Thomas Schröder.

Das lässt sich in Zahlen ausdrücken. Für dieses Haushaltjahr hatte Kämmerin Andrea Graupner 12 000 Euro für Beerdigungen kalkuliert. „Bis jetzt sind schon mehr als 25 000 Euro angefallen“, so die Finanzchefin. Im Vorjahr waren es 23 300 Euro. Das heißt, bei der Planung für 2019/2020 muss schon vom Ansatz her von höheren Bestattungskosten ausgegangen werden.

An den steigenden Kosten will Uwe Dietrich das Thema allein aber nicht festmachen. Er kümmert sich in der Regel um diese Dinge, wenn er nicht gerade im Urlaub oder krank ist. „Niemand muss befürchten, dass er von der Stadt Leisnig nicht würdevoll bestattet wird“, sagt er. Dass die Kommune insgesamt aufs Geld schauen muss, das stehe außer Frage. Daher werden in Leisnig Verstorbene ohne Angehörige bei einer Sozialbestattung, die ungefähr 2 000  Euro kostet, auch in einer Gemeinschaftsgrabanlage in Döbeln auf dem Geyersberg beigesetzt. Derzeit liefen allerdings Gespräche, dafür wieder eine Fläche auf dem Leisniger Gottesacker vorzuhalten.

Wie Dietrich erklärt, müsse die Entscheidung für eine Erd- oder Feuerbestattung binnen sieben Tagen gefällt sein. Dazu gebe es gesetzliche Regelungen. Gebe es in dieser Zeit noch Unklarheiten, dann könne der Verstorbene nur eingeäschert werden. Die Urne beizusetzen, dazu bleibe dann wiederum Zeit, bis alle Dinge geregelt sind. Wenn Angehörige sich weigern, Kosten zu übernehmen, dann werde der Fall ans Landratsamt weitergeleitet, die Betroffenen müssen mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen.

Wer allein und dazu noch in der Lage ist, sollte den letzten Weg selbst regeln. „Dafür ist es möglich, Vorkehrungen bei Versicherungen oder auf Friedhöfen zu treffen“, so Uwe Dietrich.