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Lange Haft für Moscheebomber gefordert

Der Generalstaatsanwalt sieht mehrere Mordmerkmale als erwiesen an. Nino K. habe töten wollen.

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© ronaldbonss.com

Von Andreas Weller

Er hat Bomben und Sprengsätze in „Kleinserien“ gebastelt, so beschreibt Generalstaatsanwalt Ricardo Schulz das Vorgehen von Nino K. Der 31-jährige gelernte Lüftungsanlagenmonteur hatte im September 2016 einen Anschlag auf die Fatik Camii Moschee in Cotta verübt – das war nicht das einzige Attentat, das auf K.s Rechnung geht. Er habe mit „erheblicher krimineller Energie“ gehandelt, so Schulz. Deswegen und weil er den Tod von vier Personen in Kauf genommen habe, forderte der Generalstaatsanwalt in seinem Plädoyer zehn Jahre und neun Monate Haft.

An der Tür sind die Spuren des Anschlags auf die Moschee an der Hühndorfer Straße zu sehen. Pegida-Anhänger Nino K. (F. r.) hat die Tat vor Gericht zugegeben, er habe aber niemanden töten wollen. Das sieht der Generalstaatsanwalt anders und plädiert auf v
An der Tür sind die Spuren des Anschlags auf die Moschee an der Hühndorfer Straße zu sehen. Pegida-Anhänger Nino K. (F. r.) hat die Tat vor Gericht zugegeben, er habe aber niemanden töten wollen. Das sieht der Generalstaatsanwalt anders und plädiert auf v © dpa

K. sei sehr geplant vorgegangen. So hat er das Gelände der Moschee, von der er nur etwa 450 Meter entfernt wohnte, genau ausgekundschaftet. Das Material für seine Bomben und Sprengsätze hat er zuvor bei Amazon bestellt oder in Geschäften in Dresden gekauft. Gutachter kamen zu dem Schluss, dass K. seine Sprengsätze mit viel Aufwand und sehr unterschiedlich, je nach Einsatzzweck, gebaut hat. Bei der Moschee kamen drei Rohrbomben und Brandsätze zum Einsatz, die aus Benzin, Rohreiniger und diversen Chemikalien bestanden.

Für die Rohrbomben hat er gefährliche Böller aus Polen auseinandergenommen und den Inhalt verarbeitet. Dabei habe er sich selber in Lebensgefahr gebracht. Sprengstoffexperten der Polizei hatten Versuche abgebrochen, die Bombe nachzubauen, weil es zu gefährlich wurde. Dass die Konstruktion an dem Abend keinen größeren Schaden angerichtet habe, sei „reiner Zufall“, wertet Schulz. Der Imam der Moschee, dessen Frau und deren zwei Söhne befanden sich zu der Zeit in der Wohnung. Die Bombe platzierte K. nur etwa 50 Zentimeter von der Wohnungstür entfernt.

K. habe gezeigt, dass er seinen Plan durchziehen wolle. Das beweise ein Video. Darauf ist K. zu sehen, wie er mit Helm getarnt Bombe und Brandsätze aufstellt, später wieder hingeht, offenbar weil sie nicht zünden. „Eine halbe Stunde hat der Angeklagte daran herumgedoktert“, so Schulz. Dann krachte es. „Er hätte auch durch den Versuch ein Zeichen setzen können – was er als Beweggrund behauptet“, so der Generalstaatsanwalt. Doch K. habe sogar sich selbst gefährdet, damit die Bombe explodiert. K. habe diese auch bewusst direkt vor der Wohnungstür platziert, im Wissen, dass sich dahinter Menschen befinden. Hätte er ein Zeichen setzen wollen, hätte es gereicht, einen Brandsatz im Hof zu zünden, aber K. wollte mehr, das haben die Ermittlungen und das Gerichtsverfahren bewiesen, sagt Schulz.

Dieser sieht mehrere Mordmerkmale als erwiesen an, denn der Hauptanklagepunkt heißt: versuchter Mord. Der niedere Beweggrund sei die Ausländer- und Islamfeindlichkeit K.s. Er habe sogar noch Pegida übertrumpfen und eine eigene Bewegung gründen wollen. K. war bekennender Anhänger von Pegida und ist dort auch als Redner aufgetreten. Doch seine Bekannten folgten ihm nicht, weswegen er als Einzelgänger eingestuft wird. Heimtückisch sei der Anschlag gewesen, weil die Opfer ihm wehrlos ausgeliefert waren, sie haben nicht damit gerechnet. „K. wollte die Bewohner im Schutz der Dunkelheit überraschen“, sagt Schulz. Auch gemeingefährlich sei dieser vorgegangen. Er habe eine unbestimmbare Anzahl von Personen an Leib und Leben gefährdet, weil durch das Entfernen von Zündschnüren zwei der drei Rohrbomben später hätten hochgehen sollen, was Helfer hätte umbringen können.

Dass K. nach dem Anschlag auf die Moschee sofort auf sein Moped gestiegen ist und einen weiteren Brandsatz am Kongresszentrum gezündet hat, zeige wie strategisch und geplant dieser vorgehe. K. hatte im Prozess die Taten eingeräumt, er habe aber niemanden töten wollen. Weitere Bomben mit seinem Genmaterial wurden später in der Elbe gefunden. Bei einer Wohnungsdurchsuchung stießen die Beamten auf 4,6 Kilo einer extrem brennbaren Masse, die K. zusammengerührt hatte. „Was er damit geplant hat, lässt sich nicht nachvollziehen“, so Schulz.

Der Generalstaatsanwalt räumte allerdings auch Fehler bei den Ermittlungen ein. So wurden Spuren nicht rechtzeitig oder gar nicht gesichert, Zeugen wurden nicht vernommen und einiges mehr. „Die Ermittlungen sind nicht so gelaufen, wie es sollte“, so Schulz. „Aber von Pannen kann man nicht sprechen. Immerhin reichten die Beweise, um den Verdächtigen zu identifizieren, ihn anzuklagen und die Klage wurde ohne Änderungen zugelassen.“ Er geht davon aus, dass K. weitere Anschläge geplant hat. Dies könne man ihm allerdings nicht nachweisen. K. habe im Prozess lediglich eingeräumt, was nicht zu widerlegen ist. Ein Geständnis sei das nicht. Kommende Woche geht der Prozess weiter.