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Landverkauf als Amtshilfe

Rechte Tasche, linke Tasche – was passiert, wenn jeder Ausgleichsflächen haben muss. So veräußert Großenhain ans ZFM.

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© Jan Woitas / dpa

Von Birgit Ulbricht

Großenhain. Kein Bauer verkauft seinen Acker. Eine Kommune schon. Zumindest dann, wenn die Flächen zum Nachweis des Naturausgleichs gebraucht werden. Genau das ist jetzt zweifach in Großenhain passiert. Die Stadt hat 14 Flurstücke in Naundorf in der Größe von 300 bis 4300 Quadratmetern an den Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) verkauft. Die Gesellschaft kümmert sich für den Freistaat Sachsen um Grundstücksgeschäfte. Preis: 15 092 Euro.

Der Kaufpreispreis beträgt jeweils zehn Cent pro Quadratmeter oder 85 Cent. Der Bodenrichtwert wurde vom Freistaat selbst vorher anerkannt. Pachtverträge werden übernommen. Die Flurstücke nördlich der Rollbahn in Richtung Skaup, Adelsdorf dienen als Nachweis für die nötigen Ausgleichsflächen für das Großprojekt „Industriepark Großenhain“. Das Ganze gilt als Amtshilfe, die Flächen wurden daher nicht öffentlich ausgeschrieben. Ähnlich ist es auch in Folbern. Hier wurde für 25 270 Euro ein Grundstück an den Bund, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, verkauft – als Ausgleichsfläche für den geplanten Radweg nach Priestewitz. (ulb)