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Länder stöhnen über DDR-Zusatzrenten

Den ostdeutschen Ländern liegt ein DDR-Überbleibsel quer im Magen. Aufwendungen für Zusatz- und Sonderrenten belasten ihre Haushalte. Sie fordern vom Bund mehr Engagement - doch der winkt ab.

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© Symbolfoto: Bernd Wüdpa/dpa

Berlin. Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Christian Hirte, hat die Hoffnung der ostdeutschen Länder auf rasche Entlastung von Zahlungen aus DDR-Sonderrenten gedämpft. „Wir wollen das machen. Zur Wahrheit gehört aber, dass wir zurzeit noch nicht die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung haben“, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das im Koalitionsvertrag von SPD und Union vereinbarte Vorhaben gehöre nicht „zu den prioritären schon finanziell untersetzten Maßnahmen“ des Bundes.

Rund 1,3 Millionen Menschen bekommen Geld aus Sonder- und Zusatzrentensystemen der DDR. Anspruch haben Ex-Mitarbeiter von Armee, Polizei oder Stasi sowie unter anderen Pädagogen, Ingenieure, Wissenschaftler oder Ärzte. Finanziert wird das nicht wie die reguläre Rente von der Rentenversicherung, sondern vom Staat: Die Zusatzrenten übernehmen der Bund zu 40 und die Länder zu 60 Prozent. Auf den Renten der DDR-Sonderversorgung, die es in den „bewaffneten Organen“ gab, bleiben die Ost-Länder zu 100 Prozent sitzen.

Diese würden das Geld - nach einer dpa-Umfrage 2,8 Milliarden Euro jährlich - gern anderweitig ausgeben, etwa für Infrastruktur oder Bildung. Einige Länder drücken daher aufs Tempo. „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie noch dieses Jahr einen Stufenplan vorlegt, wie die Länder entlastet werden, so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist“, sagte Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) der dpa. Schließlich kosteten die Aufwendungen „richtig viel Geld“. „Es ist ungerecht, dass die Ost-Länder diese Kosten zu zwei Drittel tragen, obwohl sie dafür nicht verantwortlich sind.“

Auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) verwies darauf, dass der Bund Rechtsnachfolger der DDR sei und nicht die ostdeutschen Länder. „Daher muss er sich stärker als bisher an der Finanzierung dieser Renten, wie im Koalitionsvertrag auch festgelegt, beteiligen“, forderte er. Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Mathias Brodkorb (SPD) blies in dasselbe Horn: „Ich würde mir wünschen, dass seitens des Bundes zeitnah Gespräche mit den Ost-Ländern aufgenommen werden“, sagte er der dpa.

Nach Ansicht von Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) muss der Bund die teilungsbedingte Sonderlast spätestens mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2020 vollständig übernehmen: „Fast 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung wäre die Übernahme dieser Lasten ein weiterer Schritt zur Vollendung der Deutschen Einheit.“

Laut Koalitionsvertrag soll der Bund seinen Anteil an den Aufwendungen „schrittweise“ erhöhen und „die ostdeutschen Bundesländer entlasten“. Konkrete Zahlen fehlen allerdings.

Hirte erinnerte daran, dass es in der letzten Legislaturperiode dank guter Konjunkturentwicklung Spielräume im Haushalt gegeben habe, um zusätzliche Projekte umzusetzen. Er glaube zwar nicht, dass dies in den kommenden Jahren erneut in dem Umfang der Fall sein werde. „Aber ich glaube, wir haben Anlass zum Optimismus, dass sich auch in dieser Legislaturperiode weitere Spielräume eröffnen könnten.“ Die Frage der DDR-Sonderrenten sei „definitiv einer der Punkte, den wir dabei im Blick haben, den auch das Kanzleramt im Blick hat“, so Hirte.

In allen Ostländern stellen die Beträge für die Zusatzrenten erhebliche Haushaltsposten dar. Sachsen rechnet für das laufende Jahr mit 832 Millionen Euro, Thüringen mit 440 Millionen Euro - etwa vier Prozent des Gesamtetats. Sachsen-Anhalt wendet jährlich 430 Millionen Euro auf, Brandenburg hat für 2018 etwa 507 Millionen in den Haushalt eingestellt - fünf Prozent des Gesamtetats. Mecklenburg-Vorpommern veranschlagt 321 Millionen Euro, das Land Berlin 269 Millionen Euro. (dpa)